Sachstandsbericht:

K 51 Schützenstraße Stand der möglichen Umplanung und mögliche Finanzierung

 

Nach Auswertung der Anregungen aus dem durchgeführten Workshop mit den Anliegerinnen und Anliegern sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern und Vertreterinnen und Vertreter der politischen Fraktionen haben weitere Abstimmungsgespräche zu einer möglichen Umgestaltung der K 51 – Schützenstraße mit dem Kreis Coesfeld stattgefunden.

 

Die Ergebnisse dieser Gespräche sind den Entwurfsplänen zu entnehmen, die dem Protokoll dieser Sitzung als Anlagen 1-6 beigefügt werden. Grundlegend basiert die Planung auf den folgenden Eckdaten:

 

 

Abschnitt Münsterstraße bis Beekenkamp

Der Entwurf sieht im ersten Bereich (Münsterstraße bis Beekenkamp) auf der linken Seite (nördlicher Bereich) eine teilweise Verbesserung der Pflasterfläche vor, auf der rechten Seite die Einarbeitung von Schrägbordsteinen an den Anliegerzufahrten (zur Begradigung der Radweglängsneigung). Die Bordanlage sollte im restlichen Abschnittsbereich unangetastet bleiben.

 

Abschnitt Beekenkamp bis Herkentruper Straße

Im Teilabschnitt 2 (Beekenkamp bis Herkentruper Straße) soll auf der nördlichen Seite die Radwegebegradigung mit Schrägbordsteinen an den Zufahrten vorgenommen werden. Der vorhandene, gemeinsame Geh-/Radweg (südlich) soll als Gehweg neu ausgewiesen werden. Die Breiten lassen einen gemeinsamen Geh-/Radweg gemäß den Richtlinien nicht zu. Die Radfahrenden werden gemeindeauswärts auf der Straße mit einem rot gefärbten Schutzstreifen geführt. Dieser erhält eine Breite von 1,50 m. Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 4,50 m errichtet. Die südliche Bordanlage sollte nach Möglichkeit bestehen bleiben. Im Bereich der Bushaltestellen wird der Schutzstreifen endsprechend den Richtlinien aufgehoben.

Die Schulstraße wurde mittlerweile als Fahrradstraße ausgewiesen. Der Kreis Coesfeld und die Gemeinde sehen die Variante mit einer Radwegeanforderungstaste mit Vorsignal für die Fußgängersignalanlage (FSA) im Bereich der Schulstraße zur möglichen Überquerbarkeit der Radfahrenden als die sinnvollste Möglichkeit an. Hierzu liegt mittlerweile auch die Zustimmung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Coesfeld vor. Im weiteren Verlauf ist ein Fußgängerüberweg (FGÜ) an der Straße Beekenkamp/Kardinal-von Hartmann Straße geplant.

 

Herkentruper Straße bis Südostring

Im letzten Teilabschnitt sollen lediglich beidseitig an den Anliegerzufahrten die Schrägbordsteine eingebaut werden und das Pflaster entsprechend angepasst werden.
Zudem sind auf einer Breite von 2,00 m im südlichen Bereich der Fahrbahn in regelmäßigen Abständen Baumstandorte geplant (Länge der Beete ca. 10 m). Die Baumbeete benötigen entsprechend der Regelwerke einen durchwurzelbaren Raum mit „Pflanzboden“ von 12 m3. Die Fahrbahnbreite wird in den Bereichen der Baumstandorte auf 5,50 m reduziert. Nach ersten vorsichtigen Einschätzung könnte für die Errichtung der neuen Baustandorte ein Förderzugang möglich ist.

Im Bereich der Herkentruper Straße ist ein weiterer FGÜ geplant. Die nördliche Busbucht wird in diesem Bereich leicht versetzt und am Fahrbahnrand ausgebildet. Die vorhandene Querung im Bereich Hangwerweg wird auf der nördlichen Seite rückgebaut. Im Bereich des „Netto“ wird in Flucht des geplanten Baumstandortes eine Fußgängerüberquerung eingearbeitet.

Allgemeines:
Es besteht von Seiten des Kreis Coesfeld keine Chance auf Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf dem hier betrachten Teilstück der Schützenstraße. Die Gemeinde wird trotzdem versuchen das Ziel einer Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h zu erreichen

 

Für die 3 geplanten barrierefrei auszubauenden FGÜ liegt die Zustimmung des Straßenverkehrsamtes des Kreises Coesfeld erforderlich, derzeit noch nicht vor.

 

Weitere Schritte:

Ende Juni 2022 findet ein gemeinsames Gespräch Kreis Coesfeld / Gemeinde Havixbeck mit der Bezirksregierung, also dem Fördergeber für die geplante Fahrbahnsanierung durch den Kreis Coesfeld statt. Hierbei wird insbesondere die Kompatibilität des vorhandenen Förderbescheides des Kreises Coesfeld mit den nun beabsichtigten Planungen erörtert, sowie die evtl. Fördermöglichkeit der vorgesehenen Arbeiten an den Grundstückszufahrten zur Verbesserung des Radverkehrs und der Straßenraum prägenden neuen Baumstandorte.

Nach diesem Gespräch können die Pläne final fertiggestellt und im Kreistag beraten werden.

Parallel hierzu werden für die Anliegerinnen und Anlieger der Schützenstraße sowie die politischen Gremien hier in Havixbeck beteiligt.

 

Je nach Verlauf des Gespräches mit der Bezirksregierung kann derzeitigen Erkenntnissen von einem Baubeginn im Jahr 2023 ausgegangen werden.

 

Die Ausschussmitglieder vereinbaren mit der Verwaltung, dass die Pläne für die drei Teilabschnitte am Tag nach der Sitzung digital an die Rats- und Ausschussmitglieder zur Vorabinformation versendet werden.