Sitzung: 14.06.2022 Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Sachstandsbericht:
K 51 Schützenstraße Stand der möglichen
Umplanung und mögliche Finanzierung
Nach Auswertung der
Anregungen aus dem durchgeführten Workshop mit den Anliegerinnen und Anliegern
sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern und Vertreterinnen und Vertreter
der politischen Fraktionen haben weitere Abstimmungsgespräche zu einer
möglichen Umgestaltung der K 51 – Schützenstraße mit dem Kreis Coesfeld
stattgefunden.
Die Ergebnisse dieser
Gespräche sind den Entwurfsplänen zu entnehmen, die dem Protokoll dieser
Sitzung als Anlagen 1-6 beigefügt werden. Grundlegend basiert die Planung auf
den folgenden Eckdaten:
Abschnitt Münsterstraße bis Beekenkamp
Der
Entwurf sieht im ersten Bereich (Münsterstraße bis Beekenkamp) auf der linken
Seite (nördlicher Bereich) eine teilweise Verbesserung der Pflasterfläche vor,
auf der rechten Seite die Einarbeitung von Schrägbordsteinen an den
Anliegerzufahrten (zur Begradigung der Radweglängsneigung). Die Bordanlage
sollte im restlichen Abschnittsbereich unangetastet bleiben.
Abschnitt Beekenkamp
bis Herkentruper Straße
Im
Teilabschnitt 2 (Beekenkamp bis Herkentruper Straße) soll auf der nördlichen
Seite die Radwegebegradigung mit Schrägbordsteinen an den Zufahrten vorgenommen
werden. Der vorhandene, gemeinsame Geh-/Radweg (südlich) soll als Gehweg neu
ausgewiesen werden. Die Breiten lassen einen gemeinsamen Geh-/Radweg gemäß den
Richtlinien nicht zu. Die Radfahrenden werden gemeindeauswärts auf der Straße
mit einem rot gefärbten Schutzstreifen geführt. Dieser erhält eine Breite von
1,50 m. Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 4,50 m errichtet. Die südliche
Bordanlage sollte nach Möglichkeit bestehen bleiben. Im Bereich der
Bushaltestellen wird der Schutzstreifen endsprechend den Richtlinien aufgehoben.
Die
Schulstraße wurde mittlerweile als Fahrradstraße ausgewiesen. Der Kreis
Coesfeld und die Gemeinde sehen die Variante mit einer Radwegeanforderungstaste
mit Vorsignal für die Fußgängersignalanlage (FSA) im Bereich der Schulstraße
zur möglichen Überquerbarkeit der Radfahrenden als die sinnvollste Möglichkeit
an. Hierzu liegt mittlerweile auch die Zustimmung des Straßenverkehrsamtes des
Kreises Coesfeld vor. Im weiteren Verlauf ist ein Fußgängerüberweg (FGÜ) an der
Straße Beekenkamp/Kardinal-von Hartmann Straße geplant.
Herkentruper Straße bis Südostring
Im
letzten Teilabschnitt sollen lediglich beidseitig an den Anliegerzufahrten die
Schrägbordsteine eingebaut werden und das Pflaster entsprechend angepasst
werden.
Zudem sind auf einer Breite von 2,00 m im südlichen Bereich der Fahrbahn in
regelmäßigen Abständen Baumstandorte geplant (Länge der Beete ca. 10 m). Die
Baumbeete benötigen entsprechend der Regelwerke einen durchwurzelbaren Raum mit
„Pflanzboden“ von 12 m3. Die Fahrbahnbreite wird in den Bereichen der
Baumstandorte auf 5,50 m reduziert. Nach ersten vorsichtigen Einschätzung
könnte für die Errichtung der neuen Baustandorte ein Förderzugang möglich ist.
Im
Bereich der Herkentruper Straße ist ein weiterer FGÜ geplant. Die nördliche
Busbucht wird in diesem Bereich leicht versetzt und am Fahrbahnrand
ausgebildet. Die vorhandene Querung im Bereich Hangwerweg wird auf der
nördlichen Seite rückgebaut. Im Bereich des „Netto“ wird in Flucht des
geplanten Baumstandortes eine Fußgängerüberquerung eingearbeitet.
Allgemeines:
Es
besteht von Seiten des Kreis Coesfeld keine Chance auf Begrenzung der
Geschwindigkeit auf 30 km/h auf dem hier betrachten Teilstück der
Schützenstraße. Die Gemeinde wird trotzdem versuchen das Ziel einer Begrenzung
der Geschwindigkeit auf 30 km/h zu erreichen
Für
die 3 geplanten barrierefrei auszubauenden FGÜ liegt die Zustimmung des
Straßenverkehrsamtes des Kreises Coesfeld erforderlich, derzeit noch nicht vor.
Weitere Schritte:
Ende
Juni 2022 findet ein gemeinsames Gespräch Kreis Coesfeld / Gemeinde Havixbeck
mit der Bezirksregierung, also dem Fördergeber für die geplante
Fahrbahnsanierung durch den Kreis Coesfeld statt. Hierbei wird insbesondere die
Kompatibilität des vorhandenen Förderbescheides des Kreises Coesfeld mit den
nun beabsichtigten Planungen erörtert, sowie die evtl. Fördermöglichkeit der
vorgesehenen Arbeiten an den Grundstückszufahrten zur Verbesserung des
Radverkehrs und der Straßenraum prägenden neuen Baumstandorte.
Nach
diesem Gespräch können die Pläne final fertiggestellt und im Kreistag beraten
werden.
Parallel
hierzu werden für die Anliegerinnen und Anlieger der Schützenstraße sowie die
politischen Gremien hier in Havixbeck beteiligt.
Je
nach Verlauf des Gespräches mit der Bezirksregierung kann derzeitigen Erkenntnissen
von einem Baubeginn im Jahr 2023 ausgegangen werden.
Die
Ausschussmitglieder vereinbaren mit der Verwaltung, dass die Pläne für die drei
Teilabschnitte am Tag nach der Sitzung digital an die Rats- und
Ausschussmitglieder zur Vorabinformation versendet werden.