Sitzung: 01.06.2022 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Regionales und Kultur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: VO/061/2022
Der Ausschuss nimmt
folgende Berichtsvorlage einstimmig zur Kenntnis.
Der Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Regionales und Kultur nimmt den Bericht
zum Ausbau des Glasfasernetzes im Außenbereich der Gemeinde Havixbeck zur
Kenntnis.
Die
Verwaltungsvorlage VO/061/2022 liegt vor.
Herr Erdmann von der TÜV Rheinland GmbH ist per Zoom
zugeschaltet.
Verwaltungsseitig gibt Herr Wientges weitere Erklärungen zum Thema.
Die im Vorfeld zur
Sitzung eingegangenen Fragen des Vereins zur Förderung des Außenbereichs von
Havixbeck werden in der Sitzung von Herrn Wientges wie folgt beantwortet:
Werden die Mehrkosten bis zur Kellerwand vollständig durch
den Ausgleich der dann etwas größeren
Wirtschaftlichkeitslücke finanziert?
Antwort: Korrekt.
Bei der Kostenplanung 2 werden die zusätzlichen Tiefbaukosten über die
Wirtschaftlichkeitslücke abgedeckt. Die Kunden der Vortriebsadressen zahlen
1800€ Einmalkosten und erhalten einen Vortriebsvertrag.
Liegt der Kostenunterschied zu einem voll förderfähigen Anschluss ausschließlich im baulichen Bereich für den Durchbruch in der Kellerwand?
Antwort: Korrekt.
Die monatlichen Tarife für voll förderfähige Anschlüsse werden in den ersten Monaten bezuschusst. Wie verhält es sich nun bei den Vortriebsadressen?
Antwort: Dies ist mit telkodata bzw. Herrn Grot zu klären. Grundsätzlich gelten Vortriebsadressen nicht als Förderadressen und werden tariflich nicht begünstigt.
Nach unserer Erkenntnis liegen die zusätzlichen 28 förderfähigen Adressen auf den bereits für Glasfaseranschlüsse vorgesehenen Adresspunkten /Hauskoordinaten. Können diese neuen 28 Adressen dennoch zu einer überdurchschnittlich hohen Wirtschaftlichkeitslücke / Anschluss führen?
Antwort: Unserer Einschätzung nach ist die Kostenschätzung der Telkodata nach dem aktuellen Stand in Ordnung, da zum Teil längere Hausstiche notwendig werden. Für den Änderungsantrag müssen detaillierte Angaben zu den hinzukommenden Tiefbauleistungen in Metern etc. + Technik angezeigt werden, die wir mit einem neuen Netzplan prüfen werden.
Herr Wientges erläutert auf Nachfrage, dass sich das Gesamtvorhaben durch die Änderungen ca. 3 Monate verzögern würde. Herr Erdmann bestätigt dies, geht sogar eher von einer Bearbeitungszeit von 3 – 6 Monaten bis zur Bewilligung des Änderungsantrages aus.