Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat begrüßt die Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet durch die Errichtung eines Waldfriedhofes. Dem zukünftigen privaten Betreiber wird in Aussicht gestellt, ihn mit der Aufgabe zur Unterhaltung des Friedhofes zu beleihen. Die weiteren Details der Beleihung sind in einem gesondert abzuschließenden Vertrag zu vereinbaren, mit dem Ziel, die dauerhafte Anlage des Begräbnisplatzes zu sichern, die Erschließung und Gestaltung der Fläche zu definieren und die finanzielle Beteiligung der Gemeinde zu regeln (vgl. hierzu VO/066/2022 – nichtöffentlich).

 


Die Verwaltungsvorlage VO/065/2022 liegt vor.

 

Herr Dr. Eikmeyer berichtet, dass ein Vorschlag eines Gewerbetreibenden vorliege, auf dem Gebiet der Gemeinde Havixbeck einen Waldfriedhof zu errichten. Entsprechende Flächen habe er bereits benannt.

Frau Böse ergänzt, dass die Gemeinde nicht unbedingt selber tätig werden muss, um einen Waldfriedhof zu errichten. Es gebe eine geeignete Waldfläche, die zur Verfügung stehe. Die Nutzung sei bereits mit der Genehmigungsbehörde vorbesprochen. Ein erfahrener Betreiber stehe bereit. Die Gemeinde werde finanziell an den Bestattungen beteiligt. Details zu Parkplätzen, dem Zugang zu Bestattungsorten, einem Ort für die Trauerfeier und ähnliches seien noch zu besprechen. Die Kirchengemeinden sollten beteiligt werden. Der Waldfriedhof solle ein würdiger und dauerhafter Bestattungsort werden, der gemeinschaftlich mit dem Betreiber, der Verwaltung, der Politik und den Kirchengemeinden auf den Weg gebracht werden solle. Das Ordnungsamt des Kreises Coesfeld müsse die Genehmigung erteilen.

 

Frau Rottmann-Teetz teilt die Bedenken des Seniorenbeirates mit. Sie habe die Befürchtung, dass ältere Angehörige den Friedhof nur eingeschränkt besuchen können, da er so weit außerhalb sei. Die Bedenken und Gegenargumente des Seniorenbeirates sind dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.

Frau Böse antwortet, dass sie die Bedenken teilen könne. Auf dem Havixbecker Friedhof bestünde aber wie bisher die Möglichkeit aller Bestattungsformen. Die Hinterbliebenen hätten eine freie Wahlmöglichkeit. Der Unterschied zwischen dem Friedhof und einem Waldfriedhof sei, dass die Bestattungen tatsächlich in einem Wald in natürlicher Umgebung stattfinden. Das können auf einem Friedhof nicht angeboten werden. Ein Waldfriedhof in den Baumbergen sei nicht möglich, da es dort besondere Naturschutzregelungen gebe.

 

Frau Rose fragt, ob die Möglichkeit geprüft worden sei, ob der Staatsforst Hohenholte geeignet sei. Frau Böse antwortet, dass nicht alle Flächen geprüft worden seien. Da der Staatsforst jedoch im Eigentum des Landes sei, könnte dies schwierig sein.

Weiterhin möchte Frau Rose wissen, wer auf dem Waldfriedhof bestatten darf. Frau Böse erklärt, dass der Waldfriedhof auch für Auswärtige zur Verfügung stehe. Für Münsteraner könnte ein Waldfriedhof in dieser Lage eine Alternative sein.

 

Herr von Hövel erkundigt sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen vor allem im forstrechtliche und umweltrechtlichen Sinn.

Frau Böse teilt mit, dass ein Waldfriedhof nur auf bestimmten Flächen errichtet werden könne. Dies sei mit der Genehmigungsbehörde bereits vorbesprochen. Die rechtlichen Voraussetzungen würden natürlich geprüft.

Herr von Hövel fragt, ob Personen dort weiterhin spazieren gehen dürfen, da der Wald laut Forstrecht für die Erholung zur Verfügung stehe. Frau Böse bestätigt dies.

Weiterhin möchte Herr von Hövel wissen, ob Wegerechte besprochen und die Nachbarn beteiligt worden seien, da mit erheblich stärkerem Verkehr zu rechnen sei.

Frau Böse antwortet, dass die Details nachlaufend zu klären seien. Die Politik werde einbezogen. Der Anbieter brauche allerdings frühzeitig eine politische Willensbildung, um die Planung vorantreiben zu können.

 

Herr Dr. Eikmeyer weist darauf hin, dass es sich hier um einen Grundsatzbeschluss handele.

 

Herr Spüntrup hält es für wichtig, pflichtige Aufgaben auf Private zu übertragen. Er fragt, wie der Vertrag und finanzielle Ausgleich aussehe. Frau Böse teilt mit, dass der Vertrag noch erarbeitet werden müsse. Finanziell profitiere die Gemeinde auch von den Auswärtigen.

 

Bürgermeister Möltgen betont, dass der Waldfriedhof nur ein zusätzliches Angebot darstelle. 


Abstimmungsergebnis: