Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, die Aufgabe der Sammlung und des Transportes von Textilabfällen auf den Kreis Coesfeld zu übertragen.
  2. Dem Abschluss der in der Anlage 1 der VO/049/2022 beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den Städten und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von Textilabfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen, wird zugestimmt.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, auch für die Zukunft dauerhaft sicherzustellen, dass den bisherigen gemeinnützigen Sammlungen von „Altkleidern“ stets der Vorrang vor kommerziellen Anbietern gegeben wird.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/049/2022 liegt vor.

 

Herr Dr. Eikmeyer teilt mit, dass zukünftig sämtliche Textilien gesammelt werden sollen. Frau Böse ergänzt, dass nun auch nicht tragbare Textilien (Lumpen) gesammelt werden sollen.

Herr Dr. Eikmeyer gibt bekannt, dass ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorliege. In dem Antrag werde der Beschlussvorschlag erweitert um den Auftrag an die Gemeinde, auch für die Zukunft dauerhaft sicherzustellen, dass den bisherigen gemeinnützigen Sammlungen von “Altkleidern” stets der Vorrang vor kommerziellen Anbietern gegeben werde.

 

Frau Böse ist der Meinung, dass eine Lumpensammlung die caritativen Sammlungen auch entlasten könne, da dort dann nicht mehr sortiert werden müsse.

 

Herr Richter von der SPD-Fraktion teilt mit, dass die Kolpingfamilie alle Textilien verwerten kann, auch nicht tragbare Wäsche, Gardinen und ähnliches.

 

Frau Arning fragt, ob der Kolpingcontainer weiterhin auf dem Wertstoffhof stehen dürfe.

Frau Böse bestätigt dies.

 

Herr von Hövel möchte wissen, warum die Container bereits zum 01.01.2023 aufgestellt werden sollen, obwohl es erst zum 01.01.2025 verpflichtend sei.

Frau Böse antwortet, dass dies einheitlich in allen Kommunen des Kreises Coesfeld geschehen solle.

 

Herr Curtius erkundigt sich, ob es möglich sei, dass sich die caritativen Vereine zusammentun, um die Verpflichtung der Sammlung von Textilabfällen zu erfüllen.

Frau Böse teilt mit, dass die einheitliche Regelung des Kreises wahrgenommen werden solle. Der Erlös dieser Sammlungen komme auch der Allgemeinheit zugute, da er entlastend in den Gebührenhaushalt einfließe.

 

Herr Dr. Eikmeyer lässt zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auch für die Zukunft dauerhaft sicherzustellen, dass den bisherigen gemeinnützigen Sammlungen von „Altkleidern“ stets der Vorrang vor kommerziellen Anbietern gegeben wird.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, 12 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

 

Dann lässt er über den gesamten Beschlussvorschlag inklusive der Ergänzung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: