Herr Albrecht möchte wissen, ob es nach dem Glasfaserausbau im Ort und den dadurch entstandenen Schäden noch eine Begehung geben werde.

 

Herr Wientges antwortet, dass der Gewährleistungszeitraum fünf Jahre betrage. Bei der Deutschen Glasfaser sei eine Mängelliste anhand eines Lageplans eingereicht worden. Zwar liege zurzeit noch keine konkrete Antwort der Deutschen Glasfaser vor, sie habe aber Bereitschaft gezeigt, diesen Weg mitzugehen.