Sitzung: 07.04.2022 Gemeinderat
Herr Webering erkundigt sich nach dem Sachstand bezüglich des Bürgerantrags Hohenholte.
Antwort der
Verwaltung:
Die
Bezirksregierung Münster wurde in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde am
24.06.2021 angeschrieben und um landesplanerische Stellungnahme gebeten, ob in
dem Ortsteil Hohenholte eine Entwicklung von Wohnbaufläche realisiert werden
kann.
Hierzu hat die
Bezirksregierung Münster, Dezernat 32, am 23.07.2021 Stellung genommen. Der
Planbereich ist im geltenden Regionalplan Münsterland als Allgemeiner Freiraum-
und Agrarbereich festgelegt. Eine Entwicklung von im Freiraum gelegenen
Ortsteilen ist nur dann möglich, wenn es sich um eine bedarfsgerechte und an
den vorhandenen Infrastrukturen ausgerichtete Siedlungsentwicklung handelt.
Grundsätzlich steht
die Bezirksregierung Münster den Überlegungen positiv gegenüber. Hier ist eine
Fläche von 1 bis 2 ha als realistisch anzusehen. Da sich im Norden des
Suchraums das Landschaftsschutzgebiet Hohenholte anschließt, muss dieser Aspekt
– falls hier die Entwicklung stattfinden soll – in den weiteren Verfahren
berücksichtigt werden.
Auf Grundlage der Vorgaben der Regionalplanungsbehörde, Dez. 32, Bezirksregierung Münster, sind nun Gespräche mit Grundstückseigentümern geplant, um eine grundsätzliche Verfügbarkeit zu prüfen. Nachfolgend muss eine weitere landesplanerische Anfrage gestellt werden, an die das Bauleitplanverfahren anschließen kann.