Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Ortsmitte durch ein Bürgerforum weiterzuentwickeln und gleichzeitig eine Verbesserung des Raummanagements der Gemeindeverwaltung zu erreichen um zukünftig auf die bisherige separate Anmietung von externen Büroflächen verzichten zu können.

 

Zur Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses sowie zur Vorbereitung und weiteren Qualifizierung der Planungen wurde die Verwaltung beauftragt, weiterführende Schritte vorzunehmen (vgl. VO/144/2021 mit Anlagen 1-4). Dies beinhaltet auch die Staffelbeauftragung bzw. Ausschreibung der notwendigen Architekten- und Ingenieurleistungen zur weiteren Qualifizierung der Planung. Entsprechende Haushaltsmittel wurden in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.

 

Zwischenzeitig hat die Verwaltung die Vorbereitungen zur Ausschreibung der Objektplanung und der weiteren Ingenieurleistungen begonnen und die Gespräche zum möglichen Fördergeber („Mittel der Dorferneuerung“) fortgeführt.

 

Um in das Förderszenario 2023 kommen zu können, muss der Förderantrag dem Dez. 33 Ländliche Entwicklung / Bodenordnung im September 2022 vorliegen. Mit den Antragsunterlagen ist eine Kostenberechnung nach DIN 276, 2. Stufe einzureichen.

 

Da die weitere Objektplanung auf Grundlage der vorgestellten Planvariante 3 weiter qualifiziert werden soll, geht die Verwaltung davon aus, dass das Bürgerforum den Grundzügen der erarbeiteten Planungsergebnisse der Machbarkeitsstudie entsprechen soll. Um für diesen Fall Urheberrechtsansprüche zu vermeiden, beabsichtigt die Verwaltung die Objektplanung im Verhandlungsverfahren mit einem Bieter (Bastian Architekten) und unter Berücksichtigung der Staffelbeauftragung zu vergeben. Dies haben wir vergaberechtlich prüfen lassen. Dies ist nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV zulässig:

 

2. wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann,

 

a) weil ein einzigartiges Kunstwerks oder eine einzigartige künstlerische Leistung erschaffen oder erworben werden soll,

 

b) weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist oder

 

c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten

 

Insofern wären dann wohl nur die sonstigen Planungsleistungen (insbesondere TGA und Tragwerk) EU-weit auszuschreiben. Für die Vergabe der Planungsleistungen im Bereich des Brand- und Schallschutzes plant die Verwaltung eine Vergabe nach dem UVgO vor.

 

Die Vergabe dieser Planungsleistungen soll, soweit erforderlich, dann in der 4. Sitzungsfolge erfolgen (Gemeinderat am 22.09.2022).

 

Das Architekturbüro Bastian Architekten hat die Erstellung der für den Förderantrag benötigten Unterlagen bis September 2022 zusagen können. Hierzu starten wir nunmehr das Verhandlungsverfahren. Inwieweit die beschriebene Vorgehensweise Auswirkungen auf die Förderfähigkeit des Projektes hat, kann nicht abschließend prognostiziert werden.