Sitzung: 07.04.2022 Gemeinderat
Schnellbrief 160/2022 – Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Wie gestern aus der Presse zu erfahren war, planen die Fraktionen der
CDU und FDP folgende Erleichterungen für Anliegerinnen und Anlieger, welche von
Straßenausbaubeiträgen gemäß § 8 KAG NRW betroffen sind:
·
Die
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge soll dergestalt geändert werden, dass
der auf die Anliegerinnen und Anlieger umlagefähige Aufwand um 100 % durch
Zuweisungen des Landes reduziert wird (anstatt wie bislang zu 50 %). Damit würde
der Anliegeranteil im Ergebnis 0 Euro betragen.
·
Dies
soll auch gelten für bereits bewilligte Förderungen, d.h. es soll eine weitere
Entlastung um 50 % für diejenigen Anliegerinnen und Anlieger erfolgen, die
bereits eine Förderung erhalten haben, sodass auch für diese Gruppe der
Anliegeranteil auf 0 Euro herabgesetzt wird.
·
Anliegerinnen
und Anlieger, die bislang aufgrund fehlender Zuwendungsvoraussetzungen keine
Förderung erhalten konnten (z.B., weil der maßgebende Beschluss vor dem
01.01.2018 gefasst wurde oder andere Voraussetzungen für eine Förderung nicht
erfüllt sind), werden aller Voraussicht nach auch von dem erhöhten 100 %-igen
Fördersatz nicht profitieren können.
Für die Städte und Gemeinden bedeutet dies:
·
Die
künftige Gewährung möglicher Bewilligungen wird voraussichtlich an ein zum
01.01.2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept geknüpft werden (bislang
01.01.2021, vgl. Nummer 4.6 der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge).
·
Kommunen
müssten trotz 100%-iger Förderung des Anliegeranteils weiterhin die Höhe der
jeweiligen Straßenausbaubeiträge wie gewohnt nach § 8 KAG NRW berechnen, da der
Förderabzug erst erfolgt, wenn der jeweilige Anliegeranteil feststeht.
Es ist aktuell noch vollkommen unklar, wann eine Überarbeitung der
Förderrichtlinie erfolgen und das Antragsverfahren bei der NRW.Bank angepasst
sein wird. Sobald neue bzw. rückwirkende Anträge gestellt werden können, werden
wir Sie umgehend informieren.
Zudem soll nach dem Willen der Fraktionen bis zum 30. Juni 2022 ein
Konzept zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unter Vermeidung von
Konnexitätsfolgen für das Land NRW dem Landtag vorgelegt werden. Dies ist
zumindest ungewöhnlich, als dass hier auf einen Stichtag nach der Landtagswahl
am 15. Mai 2022 abgestellt wird.
Unabhängig davon wird sich der StGB NRW dafür einsetzen, dass das Land
NRW seinen Verpflichtungen zur Kompensation etwaiger wegfallender
Anliegerbeiträge nachkommt – gemäß dem Prinzip „wer bestellt, bezahlt“. Es kann
und darf nicht sein, dass die Kommunen künftig die Lasten allein tragen sollen.
Es besteht nach wie vor ein hoher Investitionsstau bei kommunalen Straßen,
Wegen und Plätzen. Dieser ist durch die Jahre andauernde Abschaffungsdiskussion
noch verschärft worden. Hinzu kommen langwierige Planungsprozesse, extreme
Preissteigerungen im Tiefbau und fehlende personelle Ressourcen bei den
Kommunen nicht zuletzt wegen der Corona-Pandemie und damit verbundenen
Umbesetzungen. Das Land darf sich nun keineswegs durch einen juristischen Trick
aus der Konnexitätsverantwortung stehlen.
Ausweislich des Antrags solle zudem eine Öffnung der Förderrichtlinie
kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra) auch für Maßnahmen (einschließlich
Sanierung) an nicht verkehrswichtigen Straßen in der Baulast der Kommunen
geprüft werden. Bislang können nur Maßnahmen an verkehrswichtigen Straßen
gefördert werden. Eine Änderung dieser Förderrichtlinie würde in die
Zuständigkeit des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW fallen.
Bürgermeister Möltgen ergänzt, dass noch nichts beschlossen sei. In
Bezug auf die Schützenstraße bedeutet das, dass man hier bewusst vage geblieben
sei. KAG-Beiträge sind nicht vorgesehen.