Sitzung: 07.04.2022 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/033/2022
Der Gemeinderat
beschließt folgende Beschlussfassung:
Der
Gemeinderat beschließt, das 1. Teilstück des Radweges im Verlauf der L 874 von
der Kreuzung L 874 mit der L 550 („Haus Klute“) bis zur Kreuzung L 874 mit
der Stapeler Straße in Form eines Bürgerradweges
durch einen federführenden Bürgerverein unter den folgenden Voraussetzungen
auszubauen:
- Die
konkrete Förderzusage vom Land Nordrhein-Westfalen (Sonderprogramm
Bürgerradwege) vorliegt.
- Der
konkrete Ausbau des 1. Teilstückes unabhängig von der Errichtung der
Querungshilfe im Verlauf der L 550 („Bereich Haus Klute“) erfolgen kann
(schriftliche Bestätigung des Fördergebers).
- Die
Gesamtfinanzierung für das 1. Teilstück gesichert ist.
- Eine
einvernehmliche vertragliche Regelung der Zuständigkeiten zwischen der
Gemeindeverwaltung und dem Bürgerverein zur Umsetzung der Baumaßnahme
vorliegt.
- Der
gesicherte Grunderwerb der für den Radwegebau erforderlichen privaten
Flächen unter Berücksichtigung eines verbindlichen Kaufpreises
(Bauerlaubniserklärungen) vollzogen ist.
- Sämtliche
notwendigen Planunterlagen, behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse,
Planfreigaben oder dergleichen nach geltenden Vorschriften sowie
privatrechtliche Zustimmungen Dritter durch den Bürgerverein für den 1.
Teilabschnitt vorgelegt wurden.
- Die
Realisierung der über den ersten Teilabschnitt („Haus Klute bis Stapeler
Straße) hinausgehenden Bereiche zu einem späteren Zeitpunkt durch den
Gemeinderat gesondert beschlossen werden können.
- Zuviel ausgezahlte Fördermittel in
Bezug auf eine Förderung des gesamten Abschnittes in einer Länge von 3,35
Kilometer oder Teilabschnitte bei Erfordernis zinslos und folgenlos an den
Fördergeber zurückgegeben werden können (schriftliche Bestätigung des
Fördergebers).
- Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis,
dass für den 1. Teilabschnitt 30.000 € zzgl. der Ökopunkte bereit zu
stellen sind. Über die erforderliche Mittelbereitstellung für den Ausbau
weiterer Abschnitte ist zu gegebener Zeit ein gesonderter Beschluss zu
fassen.
Die Verwaltungsvorlage VO/033/2022 liegt vor.
Haupt- und Finanzausschuss am 31.03.2022, TOP 7
Abstimmungsergebnis: