Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung für den Bereich der Flurstücke 1662 und 1663 der Flur 14 die Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes zur 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Strasse gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar

 

  • Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Festsetzung einer Drempelhöhe

 

  • Änderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Festsetzung der Firsthöhe

 

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 050/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Der Gemeinderat beschließt für den Änderungsbereich die Veränderung der bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW in der Form dass die zulässige Firsthöhe von 6,85 m ohne Drempel auf 7,50 m mit 0,50 m Drempel festgesetzt wird.

 


Die Verwaltungsvorlage 050/2013 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 18.04.2013 TOP 15

 

Herr Messing nimmt nicht an der Abstimmung teil.