Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
nach Beratung für den Bereich der Flurstücke 1662 und 1663 der Flur 14 die
Aufstellung eines Planes zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes zur
1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Strasse gem. §
2 Abs. 1 BauGB, und zwar
- Änderung der bauordnungsrechtlichen
Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Festsetzung
einer Drempelhöhe
- Änderung der bauordnungsrechtlichen
Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW hinsichtlich der Festsetzung
der Firsthöhe
Der zu ändernde Bereich ist in
dem der Verwaltungsvorlage Nr. 050/2013 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt
umrandet dargestellt.
Der Gemeinderat beschließt für
den Änderungsbereich die Veränderung der bauordnungsrechtlichen
Gestaltungsvorschriften gem. § 86 BauO NRW in der Form dass die zulässige
Firsthöhe von 6,85 m ohne Drempel auf 7,50 m mit 0,50 m Drempel festgesetzt
wird.
Die Verwaltungsvorlage 050/2013 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 18.04.2013 TOP 15
Herr Messing nimmt nicht an der Abstimmung teil.