Mit einer neuen Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW hat das bisherige Landesprogramm zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen eine neue Grundlage und Ausrichtung erhalten. Nunmehr wird nicht mehr nur die reine Bildungs- und Teilhabeberatung gefördert, sondern es steht nun die soziale Arbeit zur Errichtung der Entwicklungsziele von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund.  Über den Kreis Coesfeld, als Antragsteller der Förderung, hat sich auch die Verwaltung um einen entsprechenden Förderanteil bemüht, um die Sozialarbeit an unseren Schulen auszubauen. Der Umfang und weitere Details zum Einsatz der Mittel werden in Abstimmung mit den Schulen erfolgen. Da eine Förderzusage noch aussteht, wurden über die Änderungsliste entsprechende Mittelanmeldungen in den Haushalt eingebracht und diese mit einem Sperrvermerk versehen.