Gem. § 20 Schulgesetz für das Land NRW findet sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinbildenden Schule statt. Im Rahmen der Inklusion hat die Schulaufsicht daher die Verpflichtung, Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mindestens eine allgemeinbildende Schule vorzuschlagen. Insbesondere in der Koordination der Übergänge von der Primarstufe in die Sekundarstufe I, in der z. B. auch die Wohnortnähe und Elternwünsche Berücksichtigung finden, stellt dies mitunter eine besondere Herausforderung für die Schulaufsicht dar.

Gemeinsames Lernen soll vom Grundsatz her nur an solchen weiterführenden Schulen eingerichtet werden, die von der Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers als Schulen des Gemeinsamen Lernens bestimmt worden sind und die dabei konzeptionelle, inhaltliche und personelle Voraussetzungen sowie Qualitätsstandards erfüllen.

An der Anne-Frank-Gesamtschule wurden bisher bereits Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen aufgenommen. Hierzu wurde seitens der Schulträgerin in jedem Einzelfall die Zustimmung zu dem Vorschlag der Schulaufsichtsbehörde erteilt.

Nunmehr ist die Bezirksregierung Münster erneut an die Verwaltung als Schulträgerin herangetreten, um den formellen Akt der dauerhaften Bestimmung der Anne-Frank-Gesamtschule zum Ort des gemeinsamen Lernens zu vollziehen. In der Vergangenheit wurde die Zustimmung der Schulträgerin hierzu zunächst nicht erteilt, da nicht in allen Nachbarkommunen in gleichem Umfang Orte des gemeinsamen Lernens vorhanden sind und dies ein Ungleichgewicht der Verteilung befürchten lies, wenn die Anne-Frank-Gesamtschule dadurch auch für Schülerinnen und Schüler aus Nachbarorten zum nächstgelegenen Ort des gemeinsamen Lernens wird. Dies hätte nicht unerhebliche finanzielle Auswirkungen, insbesondere im Bereich der Schülerbeförderung, denn diese ist vom Schulträger der aufnehmenden Schule zu organisieren und zu finanzieren.   

Um dies zu vermeiden, will die Verwaltung mit den Nachbarkommunen ins Gespräch kommen und möglichst eine Vereinbarung treffen, die einen finanziellen Nachteil für die Gemeinde Havixbeck ausschließt. Sollte dies gelingen, könnte in Abstimmung mit der Schule im Anschluss die notwendige Zustimmung für die Bestimmung der Anne-Frank-Gesamtschule zum Ort des gemeinsamen Lernens an die Bezirksregierung erteilt werden.

Eine entsprechende Beschlussvorlage ist vor den Sommerferien geplant, in der dann auch die Baumberge-Schule berücksichtigt werden soll.