Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

  1. Die Gemeinde Havixbeck überträgt die ihr nach § 5 (6) Satz 1 Landesabfallgesetz NRW obliegende Aufgabe der Gestellung von Behältern für die Sammlung von Altmetallen sowie Elektroaltgeräten sowie den Transport dieser Abfälle auf den Kreis Coesfeld.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

 


Die Verwaltungsvorlage 043/2013 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 24.04.2013 TOP 8

Haupt- und Finanzausschuss vom 02.05.2013 TOP 9

 

Herr von Schönfels hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.