Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
- Die Gemeinde Havixbeck überträgt die
ihr nach § 5 (6) Satz 1 Landesabfallgesetz NRW obliegende Aufgabe der
Gestellung von Behältern für die Sammlung von Altmetallen sowie
Elektroaltgeräten sowie den Transport dieser Abfälle auf den Kreis
Coesfeld.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den
beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen
Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Die Verwaltungsvorlage 043/2013 liegt vor.
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof vom 24.04.2013 TOP 8
Haupt- und Finanzausschuss vom 02.05.2013 TOP 9
Herr von Schönfels hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.