Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der nachstehenden Einzelempfehlungen den Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/008/2022 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 01.02.2022, TOP 11

 

Die im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen beschlossenen Ordnungsziffern werden hier noch einmal dargestellt und im Block abgestimmt. Danach erfolgt die Abstimmung über die zusammenfassende Beschlussfassung.

 

Ordnungsziffer 3:

Schreiben von Gelsenwasser Energienetze GmbH vom 28.10.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

Beschluss

Der Hinweis der Gelsenwasser Energienetze GmbH wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes. Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung gestellt.

 

Ordnungsziffer 6:

Schreiben von Deutsche Telekom Technik GmbH vom 05.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

Beschluss

Der Hinweis der Deutschen Telekom Technik GmbH, dass sich im Plangebiet keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird zur Kenntnis genommen betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Ordnungsziffer 7:

Schreiben von Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe vom 03.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

Beschluss

Der Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.

 

Ordnungsziffer 14:

Schreiben von der Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen vom 20.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

1. Ausweisung als Gewerbegebiet:

 

Beschluss

Der Hinweis der IHK Nord-Westfalen, dass die Planungen zur Ausweisung von Flächen der Kategorie „Gewerbegebiete“ begrüßt werden, wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Anregung zu möglichen Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel:

 

Beschluss

Die Anregung bzgl. möglicher Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel betrifft nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

3. Anschluss an Glasfasernetze:

 

Beschluss

Die Anregung, das Gebiet für den Anschluss an Glasfasernetze vorzubereiten, um eine zukunftssichere Versorgung zu gewährleisten, wird zur Kenntnis genommen betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

 

Ordnungsziffer 15:

Schreiben vom Kreis Coesfeld vom 24.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

1. Untere Bodenschutzbehörde:

 

Beschluss

Der Hinweis, dass aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Coesfeld keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Schützenstraße“ bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Immissionsschutz:

 

Beschluss

Der Hinweis des Aufgabenbereiches Immissionsschutz zur Gliederung der Gewerbeflächen wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Weiter Immissionsschutz:

 

Beschluss

Der Hinweis auf die befristete Baugenehmigung der Kindertagesstätte im Plangebiet wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

3. Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Beschluss

Die Hinweise zur Entwässerung des Plangebietes werden zur Kenntnis genommen betreffen jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

4. Oberflächengewässer:

 

Beschluss

Der Hinweis zu den im Änderungsbereich vorhandenen Entwässerungsgräben wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

5. Untere Naturschutzbehörde:

 

Beschluss

Der Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.  Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt. Gleichwohl werden die Angaben zum Artenschutz und zur Eingriffsregelung – soweit auf der Flächennutzungsplanebene ersichtlich – im weiteren Verfahren ergänzt.

 

6. Brandschutzdienststelle:

 

Beschluss

Die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld zur Löschwasserversorgung werden zur Kenntnis genommen betreffen jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

7. Bauaufsicht, Gesundheitsamt:

Aus Sicht der Bauaufsicht und seitens des Gesundheitsamtes bestehen keine Bedenken.

 

Ordnungsziffer 16:

Schreiben von PLEdoc GmbH vom 23.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

Beschluss

Der Hinweis, dass seitens der PLEdoc GmbH keine Einwände zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes erhoben werden, werden zur Kenntnis genommen.

Die PLEdoc GmbH wird im weiteren Verfahren beteiligt.

 

Ordnungsziffer 17:

Schreiben von der Handwerkskammer Münster vom 20.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

Beschluss

Die Anregung bzgl. der Zulässigkeit von Einzelhandel im Änderungsbereich betrifft nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Ordnungsziffer 19:

Schreiben vom Lippe Verband vom 24.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

Beschluss

Die Hinweise im Hinblick auf das künftige Entwässerungskonzept werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis: