Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt,

  1. die drei Anträge auf Entfernung bzw. den nicht artgerecht möglichen Starkastrückschnitt von raumbedeutsamen Gehölzen gemäß der Anlagen 1 bis 3 zur Vorlage abzulehnen.

 

  1. zukünftige Anträge auf das Entfernen bzw. einen nicht artgerecht möglichen Starkastrückschnitt von vitalen raumbedeutsamen Gehölzen, die die Nutzung oder den Betrieb von Photovoltaikanlagen oder Solarthermie einschränken bzw. behindern im Einzelfall zu entscheiden.

 

Der Gemeinderat ist sich dabei bewusst, dass sowohl die Nutzung von regenerativen Energien – hier Solarenergie – als auch der Erhalt von raumbedeutsamen Gehölzen für die nachhaltige Entwicklung von Havixbeck von Bedeutung sind, ein Nebeneinander beider Aspekte aber durchaus zu einem Zielkonflikt führen kann. Aus diesem Grunde behält sich der Gemeinderat vor, über die zukünftig eingereichten Anträge im Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung der jeweiligen Belange zu entscheiden.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/004/2022 liegt vor.

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit vom 27.01.2022, TOP 10

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 01.02.2022, TOP 9

Haupt- und Finanzausschuss vom 03.02.2022, TOP 8

 

Herr Kleefisch erkundigt sich, ob die Verwaltung Schreiben an die Betroffenen geschickt habe, die durch die Verwaltungsvorlage datenschutzrechtlich betroffen waren. Bürgermeister Möltgen bestätigt, dass mit allen Betroffenen entsprechend Kontakt aufgenommen worden sei.


Abstimmungsergebnis: