Es liegen Anfragen der CDU- und der FDP-Fraktion vor.

 

Anfrage des Herrn Spüntrup von der CDU-Fraktion zur Beantwortung von Bürgeranträgen

 

Zwei Tage vor der Oktoberratssitzung am 07.10.2021 hat mich die Firma Thomas Bußmann über die persönliche Abgabe eines Bürgerantrages an den Bürgermeister zum Erwerb eines Gewerbegrundstückes informiert.

In der zuvor genannten Ratssitzung wurde der Bürgerantrag nicht verlesen.

Auf meine direkte Nachfrage warum der Bürgerantrag nicht verlesen wurde, haben Sie mir zugesichert, diesen dennoch in die Ausschüsse zu verweisen. Dies ist für folgende Sitzungsrunde November nicht passiert.

In der Ratssitzung am 09.12.2021 wurde der Antrag in Verbindung mit meiner Nachfrage aus der Oktoberratssitzung bekanntgegeben. Offensichtlich wurde der Antrag in der Verwaltung nicht bearbeitet und dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung zum 26.01.2022 nicht zur Verfügung gestellt.

Fragen:

1. Erhalten Bürger für eingegangene Anträge eine Eingangsbestätigung?

2. Welche maximale Zeitspanne für die Bearbeitung von Bürgeranträgen hält der Bürgermeister für bürgerfreundlich?

3. Ist die oben genannte Vorgehensweise z.B. vor dem Hintergrund der Geschäftsordnung zulässig ?

 

Antworten der Verwaltung:

Zu Frage 1:

In der Regel werden Eingangsbestätigungen gegeben. Da der genannte Antrag jedoch persönlich eingereicht und auf einen Eingangsvermerk auf der Durchschrift verzichtet wurde, erfolgte keine erneute Eingangsbestätigung.

 

Zu Frage 2:

Bei der Frage nach der maximalen Bearbeitungsspanne zwischen Antrag und Beratung kommt es auf die Frage der Bürgerfreundlichkeit nicht an. Vielmehr stellt sich die Frage, wann eine Angelegenheit beratungsreif vorbereitet werden kann.  Im vorliegenden Fall, bei dem es um den Erwerb eines Gewerbegrundstückes im Gebiet des zukünftigen Technologieparkes geht, wurde schon im Rahmen des ebenfalls in der Oktobersitzung behandelten LOI die Notwendigkeit zu Ausdruck gebracht, für weitere Gewerbebetriebe Ersatzflächen auszuweisen. In diesem Sinne ist ebenfalls in der Oktobersitzung ein gleichlautender Antrag der CDU-Fraktion bekannt gegeben worden. Unmittelbar in der nächsten Sitzungsfolge wurde der CDU-Antrag (TOP 37) behandelt. Erst jetzt, und zwar in der heutigen Sitzung unter TOP 17 wird der notwendige politische Beschluss zur Entwicklung alternativer Gewerbeflächen gefasst, so dass auch erst jetzt ein substanzieller Umgang mit dem Bürgerantrag möglich ist.

Über die Frage der Ausweisung von Alternativflächen ist vielfältig öffentlich berichtet worden. Im Übrigen sind wir davon ausgegangen, dass die eingangs der Frage aufgezeigte persönliche Kontaktaufnahme des Antragstellers mit dem fragenden CDU-Ratsmitglied auch hinsichtlich des Austausches über die öffentlich zugängliche Verfahrensfolge fortbestanden hat.

 

Zu Frage 3:

Ja; obwohl der Antrag formal nicht den Erfordernissen nach § 25 GO entspricht und es sich darüber hinaus auch nicht um eine Anregung im Sinne von § 24 GO handelt, wurde in der Vergangenheit in ähnlich gelagerten Fällen seitens der Verwaltung die Angelegenheit dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Hinsichtlich der dabei maßgeblichen Zeitabfolgen verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 2.

 

 

Die FDP-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Anfrage im öffentlichen Teil der anstehenden Ratssitzung:

Gemäß Ratsbeschluss vom 06.12.2018 hat sich der Landwirtschaftliche Ortsverein Havixbeck-Hohenholte verpflichtet, die nicht-förderfähigen Adresspunkte im Außenbereich der Gemeinde Havixbeck mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen. Der Eigenanteil der Gemeinde an den Förderantrag ist an diese Zusage geknüpft worden.

 

1. Wie ist hier der Sachstand?

2. Kann davon ausgegangen werden, dass der gesamte Außenbereich zeitnah mit dem geförderten Ausbau eine Anbindung an das Glasfasernetz erhalten wird?

 

Antwort des Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. Landwirtschaftlicher Ortsverein Havixbeck-Hohenholte:

 

Zu den Fragen der FDP-Fraktion möchten wir seitens unseres Vereins Folgendes erklären:

zu 1. Wie ist hier der Sachstand?

Aktuell sind die Unterzeichner im Auftrag des Vorstands im Gespräch mit Telekommunikations-unternehmen zur Versorgung der Anschlüsse, die von der Förderung durch Bundes- und Landesmittel nicht betroffen sein werden. Erste Angebote liegen bereits vor. Über diese gilt es aktuell zu verhandeln.

Außerdem sind wir mit den Unternehmen in enger Abstimmung, da zum einen unsere Ortskenntnis für die Unternehmen von Nutzen ist. Zum anderen hat unsere intensive Vorarbeit im Verein die Nachfragebündelungen, die für den nicht förderfähigen Bereich noch durchgeführt werden müssten, zum großen Teil obsolet gemacht.

Aktuell arbeiten wir Unterlagen aus, auf deren Basis in der Mitte der kommenden Woche die Angebote nachverhandelt werden können.

 

Zu 2. Kann davon ausgegangen werden, dass der gesamte Außenbereich zeitnah mit dem geförderten Ausbau eine Anbindung an das Glasfasernetz erhalten wird?

Diese Frage kann weder mit Ja oder mit Nein beantwortet werden, da „zeitnah“ zu allgemein ist.

 

Bemerkung: Es kann nach aktuellem Kenntnisstand davon ausgegangen werden, dass mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der gesamte Außenbereich mit einer Glasfaser-Infrastruktur versorgt werden kann und wird. Grundsätzlich ist das Ziel, förderfähigen und nicht-förderfähigen Bereich gleichzeitig auszubauen, sodass die Versorgung insgesamt abgeschlossen werden kann.

Für Rückfragen stehen die Unterzeichner jederzeit gerne zur Verfügung.

 

André Kückmann Hubertus Spüntrup

Vorsitzender stellv. Vorsitzender