Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat
beschließt die Übertragung der in der Anlage 1 dargestellten
Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2022.
Die Verwaltungsvorlage VO/027/2022 liegt vor.
Abstimmungsergebnis: