Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der nachstehenden Einzelempfehlungen den Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/008/2022 liegt vor.

 

Über alle Punkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.

 

 

Ordnungsziffer 3:

Schreiben von Gelsenwasser Energienetze GmbH vom 28.10.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis der Gelsenwasser Energienetze GmbH wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes. Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung gestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ordnungsziffer 6:

Schreiben von Deutsche Telekom Technik GmbH vom 05.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis der Deutschen Telekom Technik GmbH, dass sich im Plangebiet keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird zur Kenntnis genommen betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ordnungsziffer 7:

Schreiben von Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe vom 03.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis des Kampfmittelbeseitigungsdienstes Westfalen-Lippe wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

Ordnungsziffer 14:

Schreiben von der Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen vom 20.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

1. Ausweisung als Gewerbegebiet:

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis der IHK Nord-Westfalen, dass die Planungen zur Ausweisung von Flächen der Kategorie „Gewerbegebiete“ begrüßt werden, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

2. Anregung zu möglichen Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel:

 

Beschlussvorschlag:

Die Anregung bzgl. möglicher Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel betrifft nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

 

 

3. Anschluss an Glasfasernetze:

 

Beschlussvorschlag:

Die Anregung, das Gebiet für den Anschluss an Glasfasernetze vorzubereiten, um eine zukunftssichere Versorgung zu gewährleisten, wird zur Kenntnis genommen betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ordnungsziffer 15:

Schreiben vom Kreis Coesfeld vom 24.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

1. Untere Bodenschutzbehörde:

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Coesfeld keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich der Schützenstraße“ bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

2. Immissionsschutz:

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis des Aufgabenbereiches Immissionsschutz zur Gliederung der Gewerbeflächen wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Weiter Immissionsschutz:

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die befristete Baugenehmigung der Kindertagesstätte im Plangebiet wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

3. Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise zur Entwässerung des Plangebietes werden zur Kenntnis genommen betreffen jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

4. Oberflächengewässer:

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis zu den im Änderungsbereich vorhandenen Entwässerungsgräben wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

5. Untere Naturschutzbehörde:

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.  Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt. Gleichwohl werden die Angaben zum Artenschutz und zur Eingriffsregelung – soweit auf der Flächennutzungsplanebene ersichtlich – im weiteren Verfahren ergänzt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

6. Brandschutzdienststelle:

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld zur Löschwasserversorgung werden zur Kenntnis genommen betreffen jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

7. Bauaufsicht, Gesundheitsamt:

Aus Sicht der Bauaufsicht und seitens des Gesundheitsamtes bestehen keine Bedenken.

 

 

Ordnungsziffer 16:

Schreiben von PLEdoc GmbH vom 23.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass seitens der PLEdoc GmbH keine Einwände zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes erhoben werden, werden zur Kenntnis genommen.

Die PLEdoc GmbH wird im weiteren Verfahren beteiligt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ordnungsziffer 17:

Schreiben von der Handwerkskammer Münster vom 20.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Anregung bzgl. der Zulässigkeit von Einzelhandel im Änderungsbereich betrifft nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Ordnungsziffer 19:

Schreiben vom Lippe Verband vom 24.11.2020 – siehe Anlage 3 zur VO/008/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise im Hinblick auf das künftige Entwässerungskonzept werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Ebene des Flächennutzungsplanes.

Die Stellungnahme wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in die Abwägung eingestellt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Keine Anregungen/Hinweise von Trägern öffentlicher Belange:

  • Amprion GmbH, Schreiben vom 27.10.2020
  • Bezirksregierung Münster, Flurbereinigungsbehörde, Schreiben vom 03.11.2020
  • Bezirksregierung Münster, Dez. 54 Wasserwirtschaft, Schreiben vom 04.11.2020
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 26.10.2020
  • Ericsson Services GmbH, Schreiben vom 26.10.2020 und vom 09.11.2020
  • Evangelische Kirche von Westfalen, Schreiben vom 27.11.2020
  • Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Münsterland, Schreiben vom 17.11.2020
  • Landesbetrieb Straßenbau NRW, Schreiben vom 12.11.2020
  • Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe, Schreiben vom 12.11.2020
  • LWL, Archäologie für Westfalen, Schreiben vom 02.11.2020

 

Keine Anregungen / Hinweise von Nachbargemeinden:

  • Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 22.10.2020
  • Gemeinde Nottuln, Schreiben vom 04.11.2020
  • Stadt Münster, Schreiben vom 23.11.2020

 


Abstimmungsergebnis: