Im Hochbaubericht wurde erläutert, dass am Glasdach des Neubaues der Gesamtschule Undichtigkeiten aufgetreten sind. Handelt es sich hierbei um neue Schäden?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Glasdächer an der Gesamtschule sind seinerzeit nicht optimal ausgeführt worden. Die Herstellerfirma ist über diese Baumaßnahme in Konkurs geraten. Die Leistungen wurden damals von einer Folgefirma zu Ende geführt.

 

Nach relativ kurzer Zeit zeigten sich erste Undichtigkeiten. Die RWA Klappen wurden undicht. Nachdem diese repariert waren, zeigten sich weitere Probleme bei den Abdeckleisten. Auch diese Leisten wurden im Einzelfall repariert und abgedichtet.

 

Grundsätzlich wurden Undichtigkeiten repariert, sobald sie auftraten. Zusätzlich neu installiert wurde eine Kondensat-Auffangrinne. Diese Arbeiten sind abgeschlossen und erfüllen ihren Zweck.

 

Dichtungen, die konstruktionsbedingt frei bewittert werden, unterliegen einer Alterung. Die jetzt gemeldete Undichtigkeit ist ein neuer Schaden. Nach der langen Trocken- und Kälteperiode ist an einigen Stellen der Dichtstreifen unter der Glashalteleiste spröde und rissig und dadurch undicht. Einige Schrauben mit Dichtringen sind zudem von innen korrodiert. Auch hier kann Feuchtigkeit eindringen.

 

Eine Fensterfirma wird diese Mängel am 24.04.2013 beseitigen. Nach erfolgter Reparatur soll eine Dichtheitsprobe mittels Bewässerung durchgeführt werden.

 

Für den Nutzer entsteht verständlicherweise der Eindruck, als seien Reparaturen nicht ausgeführt worden. Richtig ist jedoch, dass Mängel nach Meldung repariert wurden. Diese Mängel treten in unregelmäßigen Rhythmen immer wieder neu auf.