Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt,

  1. die drei Anträge auf Entfernung bzw. den nicht artgerecht möglichen Starkastrückschnitt von raumbedeutsamen Gehölzen gemäß der Anlagen 1 bis 3 zur Vorlage abzulehnen.

 

  1. zukünftige Anträge auf das Entfernen bzw. einen nicht artgerecht möglichen Starkastrückschnitt von vitalen raumbedeutsamen Gehölzen, die die Nutzung oder den Betrieb von Photovoltaikanlagen oder Solarthermie einschränken bzw. behindern im Einzelfall zu entscheiden.

 

Der Gemeinderat ist sich dabei bewusst, dass sowohl die Nutzung von regenerativen Energien – hier Solarenergie – als auch der Erhalt von raumbedeutsamen Gehölzen für die nachhaltige Entwicklung von Havixbeck von Bedeutung sind, ein Nebeneinander beider Aspekte aber durchaus zu einem Zielkonflikt führen kann. Aus diesem Grunde behält sich der Gemeinderat vor, über die zukünftig eingereichten Anträge im Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung der jeweiligen Belange zu entscheiden.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/004/2022 liegt vor.

 

Herr von Hövel hält den Beschlussvorschlag für richtig. Er schlägt vor, unter Punkt 2 die Durchführung ortsnaher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen. 


Abstimmungsergebnis: