Es liegt ein Bürgerantrag einer Anwohnerfamilie vom 29.05.2021 vor, die Verkehrssicherheit in Havixbeck für Schulkinder an der L 550 zu verbessern.

Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Rates vom 17.06.2021 zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss verwiesen (RAT/003/2021, TOP 4.12). Zunächst sollte Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt und dem Straßenbaulastträger aufgenommen werden, damit denkbare Möglichkeiten geprüft werden.

Dieser Kontakt ist mittlerweile vorgenommen worden.

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld hat eine Prüfung unter Beteiligung der Kreispolizeibehörde und dem Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgenommen und mir das Ergebnis mit Mail vom 19.10.2021 mitgeteilt:

„…Die L550 ist eine klassifizierte Landstraße, welche der Abwicklung des überregionalen Verkehrs dient. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt gemäß der StVO außer Orts 100 km/h. In diesem Bereich ist die zulässig Höchstgeschwindigkeit aufgrund der Gegebenheiten, wie der Einmündung der K1 und dem Queren von Fuß- und Radfahrern bereits auf 70 km/h reduziert worden. Mit einer DTV heißt: durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (aus 2015 gemessen) von 2.344 Kfz/Tag ist diese Landstraße im Vergleich zu anderen Landesstraßen in diesem Bereich unterdurchschnittlich belastet. Die Verkehrsbelastung bietet daher ausreichend Zeitlücken zum Queren der L550.

Eine durchgeführte Unfallauswertung (2018 – 2021) durch die Kreispolizeibehörde sowie durch den Straßenbaulastträger hat eine eher unauffällige Unfalllage ergeben. Demnach gab es hier in diesem Zeitraum „lediglich“ 8 Verkehrsunfälle, die sich jedoch ohne Beteiligung von Fußgängern oder Radfahrern ereigneten und hauptsächlich durch Verursacher, die beabsichtigten aus der K1 nach links auf die L550 abzubiegen (zurückzuführen sind).

Die Einrichtung einer Querungsstelle oder eine LZA (heißt Lichtzeichenanlage) für Fußgänger kommt somit hier nicht in Betracht…“

Das Ergebnis der zuständigen Entscheidungsträger ist eindeutig. Bevor die Antragstellerin eine entsprechende Nachricht erhält, wird hiermit dem Rat dieser Bericht mit der Frage, ob überhaupt eine weitere politische Beratung im Umweltausschuss stattfinden soll, gegeben.

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, in dieser Sache weiterhin im Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt und der Kreispolizeibehörde zu bleiben, um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle im Auge zu behalten. Insbesondere werden regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen und eine aktuelle Messung des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens angeregt. 

 

Der Antrag wird verwiesen an den Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen.