Sitzung: 09.12.2021 Gemeinderat
Es liegt ein Bürgerantrag einer Anwohnerfamilie vom
29.05.2021 vor, die Verkehrssicherheit in Havixbeck für Schulkinder an der L
550 zu verbessern.
Dieser Antrag wurde in der Sitzung des Rates vom
17.06.2021 zur weiteren Beratung an den Umweltausschuss verwiesen
(RAT/003/2021, TOP 4.12). Zunächst sollte Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt
und dem Straßenbaulastträger aufgenommen werden, damit denkbare Möglichkeiten
geprüft werden.
Dieser Kontakt ist mittlerweile vorgenommen worden.
Das Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld hat eine
Prüfung unter Beteiligung der Kreispolizeibehörde und dem Straßenbaulastträger,
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgenommen und mir das Ergebnis mit Mail vom
19.10.2021 mitgeteilt:
„…Die L550 ist eine klassifizierte Landstraße, welche der
Abwicklung des überregionalen Verkehrs dient. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit beträgt gemäß der StVO außer Orts 100 km/h. In diesem
Bereich ist die zulässig Höchstgeschwindigkeit aufgrund der Gegebenheiten, wie
der Einmündung der K1 und dem Queren von Fuß- und Radfahrern bereits auf 70
km/h reduziert worden. Mit einer DTV heißt:
durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (aus 2015 gemessen) von 2.344
Kfz/Tag ist diese Landstraße im Vergleich zu anderen Landesstraßen in diesem
Bereich unterdurchschnittlich belastet. Die Verkehrsbelastung bietet daher
ausreichend Zeitlücken zum Queren der L550.
Eine durchgeführte Unfallauswertung (2018 – 2021) durch
die Kreispolizeibehörde sowie durch den Straßenbaulastträger hat eine eher
unauffällige Unfalllage ergeben. Demnach gab es hier in diesem Zeitraum
„lediglich“ 8 Verkehrsunfälle, die sich jedoch ohne Beteiligung von Fußgängern
oder Radfahrern ereigneten und hauptsächlich durch Verursacher, die
beabsichtigten aus der K1 nach links auf die L550 abzubiegen (zurückzuführen sind).
Die Einrichtung einer Querungsstelle oder eine LZA (heißt Lichtzeichenanlage) für Fußgänger
kommt somit hier nicht in Betracht…“
Das Ergebnis der zuständigen Entscheidungsträger ist
eindeutig. Bevor die Antragstellerin eine entsprechende Nachricht erhält, wird
hiermit dem Rat dieser Bericht mit der Frage, ob überhaupt eine weitere
politische Beratung im Umweltausschuss stattfinden soll, gegeben.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, in dieser Sache
weiterhin im Kontakt mit dem Straßenverkehrsamt und der Kreispolizeibehörde zu
bleiben, um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle im Auge zu behalten.
Insbesondere werden regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen und eine aktuelle
Messung des durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommens angeregt.
Der Antrag wird verwiesen an den Ausschuss für Bauen,
Planung und Wohnen.