Bericht „Ladeinfrastruktur vor Ort“

 

Bereits mit Ratsbeschluss vom 10.12.2020 (VO/136/2020) wurde der Bau von Ladesäulen für Elektroautos mit der Münsterlandnetzgesellschaft mbH & Co. KG beschlossen. Nach damaliger Auffassung sollte sowohl der Kauf als auch die Errichtung der Ladesäulen über die MNG abgewickelt werden. Dies war insbesondere auf Grund der Kostenbeteiligung der GWN sowie einer Förderung der „progres.nrw“ in Höhe von 50 % der Investitionskosten in Betracht gezogen worden.

Die Finanzierung der Ladesäulen sollte über das Eigenkapital der MNG erfolgen, sodass aus diesem Grund damalig eine entsprechende Einlage in die freie Kapitalrücklage der Netz GmbH in voller Höhe und somit ohne Berücksichtigung einer etwaigen Förderung eingeplant und beschlossen wurde. (26.200,00 €)

In Folge wurden seitens der MNG in den einzelnen Kommunen abgefragt, welche Standorte für die Säulen angedacht sind, damit der technische Fachbereich der GWN bereits prüfen konnte, ob dort eine Säulenerrichtung möglich ist. Auch sollte mit den gemeldeten Standorten seitens Gelsenwasser erfragt werden, ob diese Standorte für eine Förderung über progres.nrw in Betracht kommen. Es stellte sich jedoch heraus, dass eine Förderung der geplanten Ladeinfrastruktur über die progres.nrw aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden konnte.

Zeitgleich legte die Bundesanstalt für Verwaltungsleistungen (BAV) ein neues Förderprogramm auf. Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ sieht für Kommunen eine 80 prozentige Förderung der Investitionskosten vor.

Vor dem Hintergrund der geringen Chancen bei progres.nrw und dem attraktiven neuen Förderprogramm, wurde seitens der Geschäftsführung der MNG vorgeschlagen die Strategie für die Errichtung der Ladesäuleninfrastruktur noch einmal zu überprüfen und hierbei insbesondere auch die Zuordnung der Säulen zu unterschiedlichen Gesellschaften (MNG, kommunale Netz GmbH, Kommune) zu beleuchten.

Aufgrund der Förderbedingungen ergab die Prüfung, dass als anschaffende Stelle ausschließlich die Kommune in Betracht kommt.

Demzufolge wurde in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung der Gelsenwasser AG ein entsprechender Förderantrag vorbereitet und eingereicht. Eine entsprechende Bewilligung einer Förderung in Höhe von 44.800,00 € für die Gemeinde Havixbeck liegt mittlerweile vor.

Eine Vorbereitung der entsprechenden Ausschreibungen erfolgt aktuell. Darüber hinaus wird eine interkommunale Zusammenarbeit auch im weiteren Ausschreibungsgeschehen angestrebt. Eine rechtliche Prüfung erfolgt zeitnah.

Die entsprechenden Mittel werden in der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 berücksichtigt.