Sitzung: 02.12.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Bericht
„Ladeinfrastruktur vor Ort“
Bereits mit
Ratsbeschluss vom 10.12.2020 (VO/136/2020) wurde der Bau von Ladesäulen für
Elektroautos mit der Münsterlandnetzgesellschaft mbH & Co. KG beschlossen.
Nach damaliger Auffassung sollte sowohl der Kauf als auch die Errichtung der
Ladesäulen über die MNG abgewickelt werden. Dies war insbesondere auf Grund der
Kostenbeteiligung der GWN sowie einer Förderung der „progres.nrw“ in Höhe von
50 % der Investitionskosten in Betracht gezogen worden.
Die
Finanzierung der Ladesäulen sollte über das Eigenkapital der MNG erfolgen,
sodass aus diesem Grund damalig eine entsprechende Einlage in die freie
Kapitalrücklage der Netz GmbH in voller Höhe und somit ohne Berücksichtigung
einer etwaigen Förderung eingeplant und beschlossen wurde. (26.200,00 €)
In Folge wurden
seitens der MNG in den einzelnen Kommunen abgefragt, welche Standorte für die
Säulen angedacht sind, damit der technische Fachbereich der GWN bereits prüfen
konnte, ob dort eine Säulenerrichtung möglich ist. Auch sollte mit den
gemeldeten Standorten seitens Gelsenwasser erfragt werden, ob diese Standorte
für eine Förderung über progres.nrw in Betracht kommen. Es stellte sich jedoch
heraus, dass eine Förderung der geplanten Ladeinfrastruktur über die
progres.nrw aus unterschiedlichen Gründen nicht realisiert werden konnte.
Zeitgleich
legte die Bundesanstalt für Verwaltungsleistungen (BAV) ein neues
Förderprogramm auf. Das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ sieht für
Kommunen eine 80 prozentige Förderung der Investitionskosten vor.
Vor dem
Hintergrund der geringen Chancen bei progres.nrw und dem attraktiven neuen
Förderprogramm, wurde seitens der Geschäftsführung der MNG vorgeschlagen die
Strategie für die Errichtung der Ladesäuleninfrastruktur noch einmal zu
überprüfen und hierbei insbesondere auch die Zuordnung der Säulen zu
unterschiedlichen Gesellschaften (MNG, kommunale Netz GmbH, Kommune) zu
beleuchten.
Aufgrund der
Förderbedingungen ergab die Prüfung, dass als anschaffende Stelle
ausschließlich die Kommune in Betracht kommt.
Demzufolge
wurde in Zusammenarbeit mit der Fachabteilung der Gelsenwasser AG ein
entsprechender Förderantrag vorbereitet und eingereicht. Eine entsprechende
Bewilligung einer Förderung in Höhe von 44.800,00 € für die Gemeinde Havixbeck
liegt mittlerweile vor.
Eine Vorbereitung
der entsprechenden Ausschreibungen erfolgt aktuell. Darüber hinaus wird eine
interkommunale Zusammenarbeit auch im weiteren Ausschreibungsgeschehen
angestrebt. Eine rechtliche Prüfung erfolgt zeitnah.
Die
entsprechenden Mittel werden in der Haushaltsplanung für das Jahr 2022
berücksichtigt.