Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, das Zielabweichungsverfahren für den Bereich westlich der Straße Hangwerfeld im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Hohenholter Straße“ durch die Verwaltung einleiten zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Zielabweichung gem. § 16 Landesplanungsgesetz bei der Regionalplanungsbehörde zu stellen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/136/2021 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 25.11.2021, TOP 13

 

Herr Krotoszynski erklärt sich für befangen und wird nicht an der Beratung und Abstimmung teilnehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis: