Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Gemeinderat beschließt folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur erfolgten zweiten Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Kenntnis und beschließt unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander entsprechend den vorlaufend erfolgten Einzelbeschlüssen zu den Ordnungsnummern 5, 10 und 13 die 1. förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Masbeck – Teil 1“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 der VO/115/2021 beigefügten Entwürfe. Die Ergebnisse der bereits erfolgten ersten Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB werden dabei berücksichtigt.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/115/2021 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 25.11.2021, TOP 9

 

Die im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen einzeln beratenen Ordnungsziffern werden hier noch einmal dargestellt und im Block abgestimmt. Danach erfolgt die Abstimmung über die zusammenfassende Beschlussfassung.

 

Ordnungsziffer 5:

Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 12.10.2021 – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –

 

Beschluss:

Der Hinweis, dass durch die Planung Belange der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt werden und vorbehaltlich der gleichbleibenden Rechtslage die Bundeswehr keine Einwände äußert, wird zur Kenntnis genommen.

Ordnungsziffer 10:

Schreiben der Bezirksregierung Münster, Dez. 52, Abfallwirtschaft vom 22.10.2021 – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –

1. Vermeidung von Neuversiegelung:

 

Beschluss:

Die Bedenken gegen die vorliegende Planänderung werden zurückgewiesen.
 

2. Teilkompensation:

 

Beschluss:

Die Hinweise zur Gestaltung möglicher Kompensationsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

3. Gestaltung der Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen

 

Beschluss:

Der Hinweis auf eine mögliche Gestaltung der Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen wird zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.

Ordnungsziffer 13:

Schreiben vom Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg, vom 26.10.2021 (04.08.2020) – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –

Beschluss:

Der Hinweis, dass vorab keine Maßnahmen erforderlich sind, da keine erkennbare Belastung vorliegt, wird zur Kenntnis genommen.

Die bei Bauvorhaben zu beachtenden Hinweisen werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Planurkunde des Bebauungsplanes bereits enthalten.

Keine Bedenken/Anregungen/Hinweise

PLEdoc GmbH, Schreiben vom 11.10.2021

Westnetz GmbH, Schreiben vom 11.10.2021

Richtfunk Trassenauskunft Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 12.10.2021

Bezirksregierung Münster, Dezernat 26 – Luftverkehr, Schreiben vom 13.10.2021

Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, Schreiben vom 15.10.2021

Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 – Flurbereinigung, Schreiben vom 19.10.2021

Ericsson Services GmbH, Schreiben vom 20.10.2021

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 18.10.2021

Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Schreiben vom 21.10.2021

Gelsenwasser Energienetze GmbH, Schreiben vom 14.10.2021

Evangelische Kirche von Westfalen, Schreiben vom 08.10.2021

Straßen NRW, Schreiben vom 09.11.2021

Kreis Coesfeld, Schreiben vom 11.11.2021

Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 13.10.2021

Gemeinde Senden, Schreiben vom 13.10.2021

Gemeinde Nottuln, Schreiben vom 14.10.2021

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Abstimmungsergebnis: