Sitzung: 09.12.2021 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/115/2021
Der Gemeinderat
beschließt folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen zur
erfolgten zweiten Offenlage gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
zur Kenntnis und beschließt unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange
untereinander und gegeneinander entsprechend den vorlaufend erfolgten
Einzelbeschlüssen zu den Ordnungsnummern 5, 10 und 13 die 1. förmlichen
Änderung des Bebauungsplanes „Masbeck – Teil 1“ mit dazugehöriger Begründung
als Satzung und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 der VO/115/2021
beigefügten Entwürfe. Die Ergebnisse der bereits erfolgten ersten Offenlage
gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB werden dabei berücksichtigt.
Die Verwaltungsvorlage VO/115/2021 liegt vor.
Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 25.11.2021, TOP 9
Die im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen einzeln beratenen Ordnungsziffern werden hier noch einmal dargestellt und im Block abgestimmt. Danach erfolgt die Abstimmung über die zusammenfassende Beschlussfassung.
Ordnungsziffer 5:
Schreiben des Bundesamtes
für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom
12.10.2021 – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –
Beschluss:
Der Hinweis, dass durch die
Planung Belange der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt werden und
vorbehaltlich der gleichbleibenden Rechtslage die Bundeswehr keine Einwände
äußert, wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 10:
Schreiben der
Bezirksregierung Münster, Dez. 52, Abfallwirtschaft vom 22.10.2021 – siehe
Anlage 3 zu VO/115/2021 –
1. Vermeidung von
Neuversiegelung:
Beschluss:
Die Bedenken gegen die
vorliegende Planänderung werden zurückgewiesen.
2. Teilkompensation:
Beschluss:
Die Hinweise zur Gestaltung
möglicher Kompensationsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
3. Gestaltung der
Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen
Beschluss:
Der Hinweis
auf eine mögliche Gestaltung der Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen
wird zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in die Festsetzungen des
Bebauungsplanes übernommen.
Ordnungsziffer
13:
Schreiben
vom Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg, vom 26.10.2021
(04.08.2020) – siehe Anlage 3 zu VO/115/2021 –
Beschluss:
Der
Hinweis, dass vorab keine Maßnahmen erforderlich sind, da keine erkennbare
Belastung vorliegt, wird zur Kenntnis genommen.
Die bei
Bauvorhaben zu beachtenden Hinweisen werden zur Kenntnis genommen. Ein
entsprechender Hinweis ist auf der Planurkunde des Bebauungsplanes bereits
enthalten.
Keine
Bedenken/Anregungen/Hinweise
PLEdoc GmbH, Schreiben vom
11.10.2021
Westnetz GmbH, Schreiben vom
11.10.2021
Richtfunk Trassenauskunft Deutsche
Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 12.10.2021
Bezirksregierung Münster, Dezernat
26 – Luftverkehr, Schreiben vom 13.10.2021
Bezirksregierung Münster, Dezernat
54 – Wasserwirtschaft, Schreiben vom 15.10.2021
Bezirksregierung Münster, Dezernat
33 – Flurbereinigung, Schreiben vom 19.10.2021
Ericsson Services GmbH, Schreiben
vom 20.10.2021
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 18.10.2021
Industrie- und Handelskammer Nord
Westfalen, Schreiben vom 21.10.2021
Gelsenwasser Energienetze GmbH,
Schreiben vom 14.10.2021
Evangelische Kirche von Westfalen,
Schreiben vom 08.10.2021
Straßen NRW, Schreiben vom
09.11.2021
Kreis Coesfeld, Schreiben vom
11.11.2021
Gemeinde Altenberge, Schreiben vom
13.10.2021
Gemeinde Senden, Schreiben vom
13.10.2021
Gemeinde Nottuln, Schreiben vom 14.10.2021
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: