Sitzung: 09.12.2021 Gemeinderat
Die Fassung des
nichtöffentlichen Teils der Niederschrift der Ratssitzung vom 07.10.2021 ist
wie folgt zu korrigieren:
TOP 12
Ergebnis der
Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan "2. Erweiterung Wohnpark
Habichtsbach" und Satzungsbeschluss
Die Verwaltungsvorlage
VO/091/2021 liegt vor.
Ausschuss für
Bauen, Planung und Wohnen vom 23.09.2021, TOP 12
Herr
Krotoszynski teilt mit, dass die FDP-Fraktion bei dem unter Ordnungsziffer 18.4
geforderten KfW-40-Standard nicht mitgehen kann. Der Standard hat finanzielle
Auswirkungen für die Bauwilligen und kann nicht von allen erfüllt werden.
Herr Webering
erklärt für die CDU-Fraktion, dass Dachbegrünungen auf Flachdächern zur
Regenrückhaltung zwingend vorgeschrieben sein sollen. Deshalb kann die
CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag unter der Ordnungsziffer 18.3 nicht
mittragen.
Herr Höfener
erinnert daran, dass Vergabekriterien auf den Weg gebracht wurden, um auch
kinderreichen Familien die Errichtung eines Eigenheimes zu ermöglichen. Auf
spezielle Förderprogramme soll hingewiesen werden, damit die Kosten verträglich
bleiben.
Frau Schäpers
und Herr Krotoszynski möchten, dass der Entwurf der Kaufverträge mit dem Rat
abzustimmen ist.
Sodann werden
folgende Anträge gestellt:
Herr
Krotoszynski stellt den Antrag, dass der Entwurf für die Kaufverträge dem Rat
vorzulegen ist.
Herr Webering
stellt den Antrag, unter Ordnungsziffer 18.3, das Wort “nicht” zu streichen, so
dass der Beschlussvorschlag “Der Anregung, die Dachbegrünung auf Flachdächern,
insbesondere Garagen, zur Pflicht zu machen, wird gefolgt.” lauten soll.
Frau Schäpers
beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um in den Fraktionen über die Anträge
beraten zu können. Die Sitzung wird unterbrochen.
Nach der
Sitzungsunterbrechung teilt Herr Specht für die Fraktionen Bündnis 90/Die
Grünen und die SPD mit, dass der KfW-40-Standard richtig und notwendig ist, die
Dachbegrünung dagegen wichtig aber nicht notwendig ist. Er beantragt, wie in
der Beschlussvorlage abzustimmen.
Die im
Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen einzeln beratenen Ordnungsziffern
werden hier noch einmal dargestellt und im Block abgestimmt. Danach erfolgt die
Abstimmung über die zusammenfassende Beschlussfassung.
Ordnungsziffer 2:
Schreiben der
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 28.04.2021
– siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
Eine
Beteiligung der Ericsson Services GmbH ist im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung und im Rahmen der Offenlage bereits erfolgt. Es wurden keine
Bedenken geäußert (siehe Ordnungsziffer 6).
Beschluss:
Der Hinweis, dass sich im Plangebiet
keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis, die Firma Ericsson Services
GmbH in die Anfrage einzubeziehen, wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 4:
Schreiben des Bundesamtes
für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom
29.04.2021 – siehe Anlage 3 zur
VO/091/2021 –
Beschluss:
Der Hinweis, dass durch die Planung Belange der
Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt werden und vorbehaltlich der
gleichbleibenden Rechtslage die Bundeswehr keine Einwände äußert, wird zur
Kenntnis genommen. |
Der Hinweis, dass sich das Plangebiet im
Bereich eines militärischen Fluggebietes befindet und mit Lärm- und
Abgasimmissionen zu rechnen ist, auf die keine Ersatzansprüche bestehen, wir
zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 5:
Schreiben der
Bezirksregierung Münster Dezernat 52 – Abfallwirtschaft vom 03.05.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
1. (Versiegelung und Zerstörung von auch
schutzwürdigen Böden):
Vor dem
Hintergrund des steigenden Wohnungsbedarfs und mangelnder Alternativflächen ist
eine Flächeninanspruchnahme mit einhergehenden Neuversiegelungen unvermeidbar
und wird in die Abwägung mit den Belangen des Bodenschutzes eingestellt. Im
Ergebnis wird einer wohnbaulichen Entwicklung einer derzeit landwirtschaftlich
genutzten Fläche Vorrang gegeben.
Beschluss:
Der Hinweis, dass Neuversiegelungen gem.
§ 1a (2) BauGB zu vermeiden sind, wird zur Kenntnis genommen.
2. (Erhalt schützenswerter Böden):
Beschluss:
Die Bedenken hinsichtlich einer
Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden werden vor dem Hintergrund der in
VO/091/2021 genannten Ausführungen sowie einer entsprechenden Aufwertung im
Rahmen der Eingriffsregelung nicht geteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. (Teilkompensationsmaßnahmen):
Beschluss:
Der
Hinweis auf eine Teilkompensation auf nachweislich gleichwertigen Böden oder
durch eine fachgerechte Dokumentation wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 6:
Schreiben von
Ericsson GmbH vom 05.05.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
Beschluss:
Der Hinweis, dass die Firma Ericsson
bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben hat,
wird zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis, die Deutsche Telekom in die
Anfrage einzubeziehen, wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 9:
Schreiben von
Gelsenwasser AG vom 07.05.2021 (Eingang)/18.05.2020 (Briefdatum)
– siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 14:
Schreiben vom
Kreis Coesfeld vom 21.05.2021 – siehe
Anlage 3 zur VO/091/2021 –
1. (Untere Immissionsschutzbehörde):
Beschluss:
Der Hinweis, dass eine Zuständigkeit zur Beurteilung von Immissionen
öffentlichen Straßenverkehrs nicht vorliegt und der jeweilige
Straßenbaulastträger zuständig ist, wird zur Kenntnis genommen.
2. (Niederschlagswasserbeseitigung):
Beschluss:
Der Hinweis auf die erforderlichen
wasserrechtlichen Verfahren wird zur Kenntnis genommen.
3. (Untere Naturschutzbehörde):
Beschluss:
Der Hinweis, dass dem
Verfahren zugestimmt wird, wird zur Kenntnis genommen.
4.
(Brandschutzdienststelle):
Beschluss:
Der Hinweis der
Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld hinsichtlich der erforderlichen
Angaben zur Löschwasserversorgung wird zur Kenntnis genommen.
5. (Gesundheitsamt):
Beschluss:
Der Hinweis des
Gesundheitsamtes des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 15:
Schreiben von
Amprion GmbH vom 10.05.2021 – siehe
Anlage 3 zur VO/091/2021 –
Beschluss:
Der Hinweis, dass das Plangebiet des
Bebauungsplanes „Habichtsbach III“ außerhalb des Schutzstreifens der westlich
verlaufenden Höchstspannungsfreileitung liegt, wird zur Kenntnis genommen
Der Hinweis, dass sich das für die geplanten Aufforstungsmaßnahmen
angedachte Grundstück Gemarkung Havixbeck, Flur 15, Flurstück 19 innerhalb des
vorgenannten Leitungsschutzstreifens befindet, wird zur Kenntnis genommen.
Ordnungsziffer 18:
Schreiben vom
Lippeverband vom 26.05.2021 – siehe
Anlage 3 zur VO/091/2021 –
1. (Anpassung an den
Klimawandel/Festsetzungen im Bebauungsplan):
Beschluss:
Der Anregung, mit Blick auf die notwendige Anpassung an den
Klimawandel, die im Bebauungsplan enthaltenen Empfehlungen teilweise in
Festsetzungen umzuwandeln, wird nicht gefolgt.
2. (Anlage von Baumrigolen):
Beschluss:
Der Hinweis auf die Anlage von
Baumrigolen wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die
Regelungsinhalte eines Bebauungsplanes.
3. (Dachbegrünung auf
Flachdächern):
Beschluss:
Der Anregung, die
Dachbegrünung auf Flachdächern, insbesondere Garagen, zur Pflicht zu machen,
wird nicht gefolgt.
Der Hinweis, dass eine Empfehlung der Nutzung der flachen oder wenig
geneigten Dachflächen für Dachbegrünung ODER Photovoltaik nicht sinnvoll
ist, da sich beide Maßnahmen gut ergänzen, wird zur Kenntnis genommen.
Antrag
der CDU-Fraktion den Beschluss wie folgt zu ändern:
Das Wort “nicht”
ist aus dem Beschlussvorschlag der Ordnungsziffer 18.3 zu streichen. Der
Beschluss muss lauten: Der Anregung, die Dachbegrünung auf Flachdächern,
insbesondere Garagen, zur Pflicht zu machen, wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen
4. (Beeinträchtigungen des Lokalklimas):
Beschluss:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen
und im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung berücksichtigt.
Die Abstimmung
über die Ordnungsziffern erfolgt zusammenfassend. Lediglich über die
Ordnungsziffer 18.3 wird einzeln abgestimmt.
Sodann ergehen folgende Beschlüsse:
Die Aufnahme
einer verbindlichen Regelung des KfW-40-Standards wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 21 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Der Entwurf für
die Kaufverträge ist dem Rat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
Es ergeht folgender Ratsbeschluss:
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und
beschließt, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und
Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse und der Ergebnisse der bereits erfolgten
ersten Offenlage, den Bebauungsplan „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ mit
Begründung und Umweltbericht als Satzung.
Die Aufnahme
einer verbindlichen Regelung des KfW 40 Standards für energieeffizientes Bauen
wird auftragsgemäß geprüft und im Rahmen der Kaufverträge geregelt.
Der Entwurf für
die Kaufverträge ist dem Rat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 24, Nein: 0, Enthaltung:
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