Die Fassung des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift der Ratssitzung vom 07.10.2021 ist wie folgt zu korrigieren:

 

TOP 12

Ergebnis der Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan "2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach" und Satzungsbeschluss

 

Die Verwaltungsvorlage VO/091/2021 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 23.09.2021, TOP 12

 

Herr Krotoszynski teilt mit, dass die FDP-Fraktion bei dem unter Ordnungsziffer 18.4 geforderten KfW-40-Standard nicht mitgehen kann. Der Standard hat finanzielle Auswirkungen für die Bauwilligen und kann nicht von allen erfüllt werden.

 

Herr Webering erklärt für die CDU-Fraktion, dass Dachbegrünungen auf Flachdächern zur Regenrückhaltung zwingend vorgeschrieben sein sollen. Deshalb kann die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag unter der Ordnungsziffer 18.3 nicht mittragen.

 

Herr Höfener erinnert daran, dass Vergabekriterien auf den Weg gebracht wurden, um auch kinderreichen Familien die Errichtung eines Eigenheimes zu ermöglichen. Auf spezielle Förderprogramme soll hingewiesen werden, damit die Kosten verträglich bleiben.

 

Frau Schäpers und Herr Krotoszynski möchten, dass der Entwurf der Kaufverträge mit dem Rat abzustimmen ist.

 

Sodann werden folgende Anträge gestellt:

Herr Krotoszynski stellt den Antrag, dass der Entwurf für die Kaufverträge dem Rat vorzulegen ist.

 

Herr Webering stellt den Antrag, unter Ordnungsziffer 18.3, das Wort “nicht” zu streichen, so dass der Beschlussvorschlag “Der Anregung, die Dachbegrünung auf Flachdächern, insbesondere Garagen, zur Pflicht zu machen, wird gefolgt.” lauten soll.

 

Frau Schäpers beantragt eine Sitzungsunterbrechung, um in den Fraktionen über die Anträge beraten zu können. Die Sitzung wird unterbrochen.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung teilt Herr Specht für die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die SPD mit, dass der KfW-40-Standard richtig und notwendig ist, die Dachbegrünung dagegen wichtig aber nicht notwendig ist. Er beantragt, wie in der Beschlussvorlage abzustimmen.

 

Die im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen einzeln beratenen Ordnungsziffern werden hier noch einmal dargestellt und im Block abgestimmt. Danach erfolgt die Abstimmung über die zusammenfassende Beschlussfassung.

 

 

Ordnungsziffer 2:

 

Schreiben der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 28.04.2021

  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

Eine Beteiligung der Ericsson Services GmbH ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und im Rahmen der Offenlage bereits erfolgt. Es wurden keine Bedenken geäußert (siehe Ordnungsziffer 6).

 

Beschluss:

Der Hinweis, dass sich im Plangebiet keine Telekommunikationslinien der Telekom befinden, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, die Firma Ericsson Services GmbH in die Anfrage einzubeziehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ordnungsziffer 4:

 

Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 29.04.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

Beschluss:

Der Hinweis, dass durch die Planung Belange der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt werden und vorbehaltlich der gleichbleibenden Rechtslage die Bundeswehr keine Einwände äußert, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass sich das Plangebiet im Bereich eines militärischen Fluggebietes befindet und mit Lärm- und Abgasimmissionen zu rechnen ist, auf die keine Ersatzansprüche bestehen, wir zur Kenntnis genommen.

 

 

Ordnungsziffer 5:

 

Schreiben der Bezirksregierung Münster Dezernat 52 – Abfallwirtschaft vom 03.05.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

1. (Versiegelung und Zerstörung von auch schutzwürdigen Böden):

 

Vor dem Hintergrund des steigenden Wohnungsbedarfs und mangelnder Alternativflächen ist eine Flächeninanspruchnahme mit einhergehenden Neuversiegelungen unvermeidbar und wird in die Abwägung mit den Belangen des Bodenschutzes eingestellt. Im Ergebnis wird einer wohnbaulichen Entwicklung einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche Vorrang gegeben.

 

Beschluss:

Der Hinweis, dass Neuversiegelungen gem. § 1a (2) BauGB zu vermeiden sind, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

2. (Erhalt schützenswerter Böden):

 

Beschluss:

Die Bedenken hinsichtlich einer Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden werden vor dem Hintergrund der in VO/091/2021 genannten Ausführungen sowie einer entsprechenden Aufwertung im Rahmen der Eingriffsregelung nicht geteilt.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

3. (Teilkompensationsmaßnahmen):

 

Beschluss:

Der Hinweis auf eine Teilkompensation auf nachweislich gleichwertigen Böden oder durch eine fachgerechte Dokumentation wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ordnungsziffer 6:

 

Schreiben von Ericsson GmbH vom 05.05.2021    siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

Beschluss:

Der Hinweis, dass die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben hat, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, die Deutsche Telekom in die Anfrage einzubeziehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ordnungsziffer 9:

 

Schreiben von Gelsenwasser AG vom 07.05.2021 (Eingang)/18.05.2020 (Briefdatum)

  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ordnungsziffer 14:

 

Schreiben vom Kreis Coesfeld vom 21.05.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

1. (Untere Immissionsschutzbehörde):

 

Beschluss:

Der Hinweis, dass eine Zuständigkeit zur Beurteilung von Immissionen öffentlichen Straßenverkehrs nicht vorliegt und der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

2. (Niederschlagswasserbeseitigung):

 

Beschluss:

Der Hinweis auf die erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren wird zur Kenntnis genommen.

 

 

3. (Untere Naturschutzbehörde):

 

Beschluss:

Der Hinweis, dass dem Verfahren zugestimmt wird, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

4. (Brandschutzdienststelle):

 

Beschluss:

Der Hinweis der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld hinsichtlich der erforderlichen Angaben zur Löschwasserversorgung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

5. (Gesundheitsamt):

 

Beschluss:

Der Hinweis des Gesundheitsamtes des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ordnungsziffer 15:

 

Schreiben von Amprion GmbH vom 10.05.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

Beschluss:

Der Hinweis, dass das Plangebiet des Bebauungsplanes „Habichtsbach III“ außerhalb des Schutzstreifens der westlich verlaufenden Höchstspannungsfreileitung liegt, wird zur Kenntnis genommen

Der Hinweis, dass sich das für die geplanten Aufforstungsmaßnahmen angedachte Grundstück Gemarkung Havixbeck, Flur 15, Flurstück 19 innerhalb des vorgenannten Leitungsschutzstreifens befindet, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Ordnungsziffer 18:

 

Schreiben vom Lippeverband vom 26.05.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/091/2021 –

 

1. (Anpassung an den Klimawandel/Festsetzungen im Bebauungsplan):

 

Beschluss:

Der Anregung, mit Blick auf die notwendige Anpassung an den Klimawandel, die im Bebauungsplan enthaltenen Empfehlungen teilweise in Festsetzungen umzuwandeln, wird nicht gefolgt.

 

 

2. (Anlage von Baumrigolen):

 

Beschluss:

Der Hinweis auf die Anlage von Baumrigolen wird zur Kenntnis genommen, betrifft jedoch nicht die Regelungsinhalte eines Bebauungsplanes.

 

 

3. (Dachbegrünung auf Flachdächern):

 

Beschluss:

Der Anregung, die Dachbegrünung auf Flachdächern, insbesondere Garagen, zur Pflicht zu machen, wird nicht gefolgt.

Der Hinweis, dass eine Empfehlung der Nutzung der flachen oder wenig geneigten Dachflächen für Dachbegrünung ODER Photovoltaik nicht sinnvoll ist, da sich beide Maßnahmen gut ergänzen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Antrag der CDU-Fraktion den Beschluss wie folgt zu ändern:

Das Wort “nicht” ist aus dem Beschlussvorschlag der Ordnungsziffer 18.3 zu streichen. Der Beschluss muss lauten: Der Anregung, die Dachbegrünung auf Flachdächern, insbesondere Garagen, zur Pflicht zu machen, wird gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen

 

 

4. (Beeinträchtigungen des Lokalklimas):

 

Beschluss:

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der konkreten Erschließungsplanung berücksichtigt.

 

Die Abstimmung über die Ordnungsziffern erfolgt zusammenfassend. Lediglich über die Ordnungsziffer 18.3 wird einzeln abgestimmt.

 

 

Sodann ergehen folgende Beschlüsse:

 

 

Die Aufnahme einer verbindlichen Regelung des KfW-40-Standards wird gestrichen.

 

Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 21 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 

Der Entwurf für die Kaufverträge ist dem Rat vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

 

Es ergeht folgender Ratsbeschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse und der Ergebnisse der bereits erfolgten ersten Offenlage, den Bebauungsplan „2. Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ mit Begründung und Umweltbericht als Satzung.

Die Aufnahme einer verbindlichen Regelung des KfW 40 Standards für energieeffizientes Bauen wird auftragsgemäß geprüft und im Rahmen der Kaufverträge geregelt.

Der Entwurf für die Kaufverträge ist dem Rat vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen, Ja: 24, Nein: 0, Enthaltung: 0