Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt, das Zielabweichungsverfahren für den Bereich westlich der Straße Hangwerfeld im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Hohenholter Straße“ durch die Verwaltung einleiten zu lassen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Zielabweichung gem. § 16 Landesplanungsgesetz bei der Regionalplanungsbehörde zu stellen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/136/2021 liegt vor.

 

Herr Kleefisch fragt, wie dieses Plangebiet gefunden wurde. Frau Böse erläutert, dass dies ein Bereich sei, der bisher für Gewerbe der nicht wesentlich störenden Art vorgesehen gewesen sei.

 

Herr Eilers möchte das Gebiet um den halben Wendehammer erweitert wissen. Frau Böse antwortet, dass dies nicht erforderlich sei. Über die Flächennutzungsplanung würde keine Straßenplanung vorgenommen.

 

Herr Dirks fragt, ob durch das Verfahren Rechte Dritter, insbesondere die Gestaltungsmöglichkeiten der östlich angrenzenden Gewerbebetriebe, berührt seien.

Frau Böse gibt an, dass die zukünftige Planung dies berücksichtige und bereits im Rahmen eines Lärmgutachtens die Verträglichkeit der Planung mit der umgebenden Bebauung geprüft worden sei. 


Abstimmungsergebnis: