Sitzung: 02.05.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 043/2013
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
- Die Gemeinde Havixbeck überträgt die
ihr nach § 5 (6) Satz 1 Landesabfallgesetz NRW obliegende Aufgabe der
Gestellung von Behältern für die Sammlung von Altmetallen sowie
Elektroaltgeräten sowie den Transport dieser Abfälle auf den Kreis
Coesfeld.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit den
beteiligten Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld eine auf diesen
Zweck ausgerichtete öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Die Verwaltungsvorlage 043/2013 liegt vor.
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 24.04.2013 TOP 8
Herr Greiff berichtet über die Beratungen aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof.
Herr Krotoszynski möchte wissen, ob die öffentlich-rechtliche Vereinbarung Auswirkungen bzw. Einfluss auf den Vertrag mit dem Betreiber des Wertstoffhofes hat. Wurde mit Remondis gesprochen?
Bürgermeister Gromöller sagt eine Beantwortung dieser Anfrage im Protokoll zu.
Antwort der Verwaltung:
Der Betreibervertrag Wertstoffhof wird nicht tangiert.
Für die Erfassung von Altmetall sowie E-Schrott zahlen wir an die Fa.
REMONDIS kein Entgelt. Eine diesbezügliche Unterredung wurde daher nicht
vorgenommen.
Hinweise:
Nach dem Elektrogesetz sind die Hersteller zur Rücknahme der
verschiedenen Geräte zuständig. Das Gesetz sieht die Möglichkeit der
Eigenverwertung (und damit Abschöpfung v. Erlösen) vor. Dieses haben die
Kommunen im Kreis Coesfeld für bestimmte Gerätegruppen mittels Einzelaufträgen
an die WBC auch getan. Diese Einzelaufträge sind bekanntlich rechtlich nicht
mehr möglich.
Wenn die ÖRV nicht abgeschlossen wird, kann keine Eigenverwertung
erfolgen. Ergebnis wäre: Die Hersteller müssten die Abholung dieser
Abfallstoffe vornehmen und diese verwerten. Ein Abschöpfen von Erlösen wäre für
die Kommunen dann nicht mehr möglich, so dass für den Gebührenzahler die
Abfallentsorgung entsprechend teurer würde.
Nach kurzer Beratung über die Kündigungsklausel in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.