Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Aufstellung eines Planes zur 5. Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“, und zwar im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB. Durch die Änderung soll die Erweiterung der Baufläche des Grundstückes Gemarkung Havixbeck, Flur 14, Flurstück 1234 erfolgen, und zwar in der Form, die in der Sitzung des Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 25.11.2021 vorgestellt wurde (Anlage 2 zum Protokoll). Die Zustimmung der zusätzlichen Baugrenzenerweiterung in südlicher Richtung für die Schaffung eines weiteren Stellplatzes erfolgt unter der Bedingung, dass der entsprechende Grundstücksnachbar zustimmt. Da durch die Änderung weder Träger öffentlicher Belange noch weitere Private berührt sind, kann auf eine gesonderte Beteiligung verzichtet werden.

Der Gemeinderat beschließt den Änderungsplan zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ mit Begründung entsprechend dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Wohnen beigefügten Plan als Satzung.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/134/2021 liegt vor.

 

Frau Böse erläutert zunächst, dass außerhalb des Baufeldes zusätzliche Stellflächen entstehen sollen. Sie weist darauf hin, dass die Zustimmung des südlichen Grundstücksnachbarn noch vorzulegen sei.

 

Herr Niehoff möchte wissen, warum der Gestaltungsbeirat bei dieser Maßnahme involviert sei. Frau Böse antwortet, dass dies von der Verwaltung vorgeschlagen worden sei, weil durch die ursprüngliche Planung eine weitaus deutlichere Abweichung vom Bebauungsplan vorgesehen war und weil mit Hilfe der Fachkompetenz des Gestaltungsbeirates die Qualität des Entwurfes gesteigert werden konnte.

                                

Herr Eilers fragt, ob nicht nur die Errichtung von Stellplätzen sondern auch von Carports möglich sei. Frau Böse erklärt, dass durch die Konkretisierung der geplanten Festsetzung nur Stellplätze, die möglichst wenig versiegelt sind, zulässig werden sollen.  


Abstimmungsergebnis: