Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt die Genehmigung der erhöhten Kostenberechnung zur Sanierung des Schwimmerbeckens im Freibad Havixbeck und stellt die nunmehr erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 1.950.000 € netto zur Verfügung.

Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Ausschreibungen bereits jetzt durchzuführen, um einen gesicherten Bauablauf zu gewährleisten.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/128/2021 liegt vor.

 

Zunächst berichtet Herr Blau vom Planungsbüro Antec über die geplanten Maßnahmen im Freibad sowie über die aktuelle Kostensteigerung gegenüber der Kostenberechnung im Mai 2021. Die Netto-Gesamtkosten belaufen sich demnach inkl. Kostensteigerung auf 1.926 Mio Euro. (siehe Anlage 1)

 

Herr Scholz bedankt sich zunächst bei Herrn Blau. Er erklärt, dass sich der Beirat parteiübergreifend einig sei, dass der Sprungturm drei Meter hoch sein müsse, damit Sportabzeichen abgenommen werden können. Auch die Kletterwand müsse eine Attraktivität bieten.

 

Herr Wientges teilt mit, dass der Förderverein bereit sei, sich kostenmäßig an einer neuen Sprunganlage zu beteiligen.

 

Herr Eilers erkundigt sich nach Einsparmöglichkeiten.

Herr Blau antwortet, dass das Grundkonzept nicht veränderbar sei und dass das neue Becken sowie der Rohrleitungsbau ca. 80 % der Kosten ausmachen würden. Ein Einsparpotential sei somit nicht gegeben.

 

Herr Dirks schlägt vor, die Entscheidung zurückzustellen, da noch nicht bekannt sei, wie der Haushaltsentwurf ausfallen wird.

Bürgermeister Möltgen erklärt, dass der Haushalt 2022 nicht ausgeglichen sein wird. Er schlägt deshalb vor, die Entscheidung über die Sanierung des Schwimmerbeckens im Freibad erst nach der Haushaltseinbringung im Rat zu treffen.

 

Herr Scholz ist der Meinung, dass eine Verzögerung der Entscheidung weitere Preissteigerungen bedeuten würden. Herr Höfener und Herr Eilers schließen sich dieser Meinung an.

 

Herr Höfener fragt, wieviel der Kostensteigerung im Rahmen der Abschreibungen verrechnet werden könne.

 

Herr Wientges weist darauf hin, dass aufgrund des Förderprogramms eine Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit des Freibades erreicht werden müsse.

 


Abstimmungsergebnis: