Es geht um unbebaute Grundstücke, die bereits von Gewerbetreibenden erworben wurden und bisher noch nicht bebaut wurden. Um wie viele Grundstücke handelt es sich? Können diese evtl. zurückgegeben werden in Anbetracht der Bewerber, die aktuell ein Gewerbegrundstück kaufen möchten?

 

Antwort der Verwaltung:

Ein Bericht wird in der nächsten Ausschusssitzung zugesagt.