Es ergeht folgender Ratsbeschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes zur 1. förmlichen Änderung „Masbeck – Teil 1“ mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/082/2021 liegt vor.

Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen vom 23.09.2021, TOP 10

 


Abstimmungsergebnis: