Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Entwurf des Bebauungsplanes zur 1. förmlichen Änderung „Masbeck – Teil 1“ mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/082/2021 liegt vor.

 

Frau Böse erklärt, dass zunächst über alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einzeln abgestimmt werden muss.

 

Ordnungsziffer 2:

 

Schreiben vom Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg/ Gemeinde Havixbeck Fachbereich II: Bürgerservice, Planung, Ordnungswesen, Gewerbe vom 05.07.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/082/2021 –

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis, dass vorab keine Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung / -sondierung erforderlich sind, da keine in den Luftbildern erkennbare Belastung vorliegt, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ordnungsziffer 8:

 

Schreiben der Bezirksregierung Münster Dezernat 52 – Abfallwirtschaft vom 16.07.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/082/2021 –

 

1. (Vermeidung von Neuversiegelung)
Die grundsätzliche Abwägungsentscheidung für die Inanspruchnahme der bisher unbebauten Flächen und damit für die Inanspruchnahme bisher unversiegelter Böden ist bereits mit dem Satzungsbeschluss des Rates der Gemeinde Havixbeck zum Bebauungsplan Masbeck Teil 1 im Jahre 2020 erfolgt.

 

Beschlussempfehlung:

Die Bedenken gegen die vorliegende Planänderung werden zurückgewiesen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

2. (Teilkompensationsmaßnahmen):

 

Aufgrund des geringen Umfangs der erforderlichen Kompensation wird auf eine besondere Ausrichtung der Kompensationsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden verzichtet.

 

Beschlussempfehlung:

Die Hinweise zur Gestaltung möglicher Kompensationsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

3. (Gestaltung der Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen):

Eine Gestaltung der Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen bleibt unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzung der Flächen der späteren Ausbauplanung vorbehalten.

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis auf eine mögliche Gestaltung der Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen wird zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.

 

 Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ordnungsziffer 12:

 

Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 22.07.2021

  siehe Anlage 3 zur VO/082/2021 –

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis, dass durch die Planung Belange der Bundeswehr berührt, jedoch nicht beeinträchtigt werden und vorbehaltlich der gleichbleibenden Rechtslage die Bundeswehr keine Einwände äußert, wird zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass sich das Plangebiet im Bereich eines militärischen Fluggebietes befindet und mit Lärm- und Abgasimmissionen zu rechnen ist, auf die keine Ersatzansprüche bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ordnungsziffer 16:

 

Schreiben vom Kreis Coesfeld vom 05.08.2021 –  siehe Anlage 3 zur VO/082/2021 –

 

1. (Oberflächengewässer):

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis, dass es sich bei dem im Zuge der Planung zu verrohrenden Entwässerungsgraben nicht um ein Gewässer im Sinne des Wasserrechts handelt, wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

2. Brandschutzdienststelle):

Über die Trinkwasserleitung in der „Münsterstraße“ kann die erforderliche Menge zur Verfügung gestellt werden. Die Löschwasserversorgung im Plangebiet ist damit gewährleistet.

 

Beschlussempfehlung:

Der Hinweis auf die erforderliche Löschwassermenge von 96 m3/h für eine Löschzeit von über 2 Stunden wird zur Kenntnis genommen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig


Abstimmungsergebnis: