Sitzung: 23.09.2021 Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VO/082/2021
Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung
der zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse,
den Entwurf des Bebauungsplanes zur 1. förmlichen Änderung „Masbeck – Teil 1“
mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage VO/082/2021 liegt vor.
Frau Böse erklärt, dass zunächst über alle Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einzeln abgestimmt werden muss.
Ordnungsziffer 2:
Schreiben vom Kampfmittelräumdienst, Bezirksregierung Arnsberg/ Gemeinde Havixbeck Fachbereich II: Bürgerservice, Planung, Ordnungswesen, Gewerbe vom 05.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/082/2021 –
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis, dass vorab keine
Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung / -sondierung erforderlich sind, da keine
in den Luftbildern erkennbare Belastung vorliegt, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 8:
Schreiben der Bezirksregierung Münster Dezernat 52 – Abfallwirtschaft vom 16.07.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/082/2021 –
1. (Vermeidung von
Neuversiegelung)
Die grundsätzliche
Abwägungsentscheidung für die Inanspruchnahme der bisher unbebauten Flächen und
damit für die Inanspruchnahme bisher unversiegelter Böden ist bereits mit dem
Satzungsbeschluss des Rates der Gemeinde Havixbeck zum Bebauungsplan Masbeck
Teil 1 im Jahre 2020 erfolgt.
Beschlussempfehlung:
Die Bedenken gegen
die vorliegende Planänderung werden zurückgewiesen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. (Teilkompensationsmaßnahmen):
Aufgrund des
geringen Umfangs der erforderlichen Kompensation wird auf eine besondere
Ausrichtung der Kompensationsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden verzichtet.
Beschlussempfehlung:
Die Hinweise zur Gestaltung möglicher
Kompensationsmaßnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
3. (Gestaltung der Stellplätze und Wege mit
Rasengittersteinen):
Eine Gestaltung der
Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen bleibt unter Berücksichtigung der
jeweiligen Nutzung der Flächen der späteren Ausbauplanung vorbehalten.
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis auf eine mögliche Gestaltung der
Stellplätze und Wege mit Rasengittersteinen wird zur Kenntnis genommen, jedoch
nicht in die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 12:
Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 22.07.2021
– siehe Anlage 3 zur VO/082/2021 –
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis, dass durch die Planung Belange der Bundeswehr berührt,
jedoch nicht beeinträchtigt werden und vorbehaltlich der gleichbleibenden
Rechtslage die Bundeswehr keine Einwände äußert, wird zur Kenntnis genommen. |
Der Hinweis, dass
sich das Plangebiet im Bereich eines militärischen Fluggebietes befindet und
mit Lärm- und Abgasimmissionen zu rechnen ist, auf die keine Ersatzansprüche
bestehen, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ordnungsziffer 16:
Schreiben vom Kreis Coesfeld vom 05.08.2021 – siehe Anlage 3 zur VO/082/2021 –
1.
(Oberflächengewässer):
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis, dass es sich bei
dem im Zuge der Planung zu verrohrenden Entwässerungsgraben nicht um ein
Gewässer im Sinne des Wasserrechts
handelt, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.
Brandschutzdienststelle):
Über
die Trinkwasserleitung in der „Münsterstraße“ kann die erforderliche Menge zur
Verfügung gestellt werden. Die Löschwasserversorgung im Plangebiet ist damit
gewährleistet.
Beschlussempfehlung:
Der Hinweis auf die
erforderliche Löschwassermenge von 96 m3/h für eine Löschzeit
von über 2 Stunden wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: