Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB mit dem Ziel, die Spielplatzfläche in bebaubare Fläche umzuwandeln.

 

Der Änderungsbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 051/2013 anliegenden Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.


Die Verwaltungsvorlage 052/2013 liegt vor.

Herr Eilers nimmt nicht an der Beratung teil.

 

Frau Böse erklärt, dass geplant sei, mit den Anliegern Gespräche zu führen. Ein Bebauungsplanentwurf solle diesen vorgestellt und erläutert werden.

 

Ausschussvorsitzender Wilken öffnet die Sitzung, um anwesenden Anliegern die Möglichkeit zu geben, sich zu der Angelegenheit zu äußern.

 

Zwei Anlieger lesen im Namen der Nachbarschaft Am Zitterbach/Haferlandweg Stellungnahmen vor. Beide sprechen sich eindringlich gegen die Aufgabe der Spielplatzfläche aus. Es werden Bilder verteilt, auf denen ersichtlich ist, dass der Spielplatz noch frequentiert wird. Außerdem zeigen sie sich enttäuscht, dass ein an die Gemeinde Havixbeck gerichtetes Schreiben bisher unbeantwortet blieb. Es wird darum gebeten, den Beschlussvorschlag der Verwaltung noch einmal zu überdenken bzw. dem nicht zuzustimmen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Das an die Gemeinde Havixbeck gerichtete Schreiben wurde am 04.12.2012 beantwortet. Das Antwortschreiben wurde an den Rechtsanwalt des Sprechers der Interessentengemeinschaft Spielplatz Am Zitterbach/Haferlandweg gerichtet. Das Antwortschreiben ist dem Protokoll als Anlage 7 beigefügt.

 

Ausschussvorsitzender Wilken erklärt, dass zunächst ein Aufstellungsbeschluss verabschiedet werden solle. Hiernach haben die Bürger die Möglichkeit, noch einmal gehört zu werden.

 

Bürgermeister Gromöller bedankt sich für die Vorträge und das Engagement der Bürger und erklärt die Abarbeitung des Spielplatzbedarfsplans. Die vorgebrachten Anregungen und Einwände werden in den politischen Abwägungsprozess mit einbezogen.

 

Nach kurzer, weiterer Beratung wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.