Sitzung: 18.04.2013 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 048/2013
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes
zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Hohenholte“ der Gemeinde
Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar die
Erweiterung der bebaubaren Fläche im westlichen Bereich des Grundstücks
Flur 40, Flurstück 233 der Gemarkung Havixbeck
Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 048/2013 als
Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Erweiterung der
westlichen Baugrenze, wie sie in dem als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage
048/2013 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.
Diese Änderungen werden als Satzung beschlossen.
Die Verwaltungsvorlage 048/2013 liegt vor.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Zusammenhang mit dem TOP 8 beraten. Herr Eilers stellt den Antrag, die Bebauungsplanung und die Gestaltung des Feuerwehrgerätehauses dem Gestaltungsbeirat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 2 Stimmen, Nein: 7 Stimmen, Enthaltungen: 1 Stimme
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Frau Böse trägt vor, dass die Eigentümer der Nachbargrundstücke sowohl der Baugrenzenerweiterung, als auch den Abweichungen bei der Außenfassade zugestimmt haben.
Da die Beratungen zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses zu keinem abschließenden Ergebnis führten, wird nach kurzer Beratung nur über die Baugrenzen abgestimmt.