Die Finanzaufsicht des Kreises Coesfeld hat mit Schreiben vom 14.01.2013 die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn vor Rechtskraft des Haushalts 2013 erteilt. Wörtlich heißt es in der von Kreisdirektor Gilbeau unterzeichneten Verfügung:

 

„Angesichts des vorstehenden Sachverhaltes werden etwaige Bedenken gegen einen vorzeitigen Maßnahmebeginn im Sinne des § 82 GO NRW in diesem Einzelfall ausnahmsweise zurückgestellt. Ich weise jedoch ausdrücklich auf das Jährlichkeitsprinzip und den Grundsatz der Vorherigkeit hin und bitte darum, diese zukünftig zu beachten. Ich bitte, die Mitglieder des Rates entsprechend zu informieren.“

 

Dieser Aufforderung komme ich hiermit nach. Ergänzend weise ich darauf hin, dass verwaltungsseitig beabsichtigt ist, zukünftige Haushalte nach Feststellung der Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 deutlich früher zu verabschieden als in diesem Jahr.