In der Sitzung des Gemeinderates vom 17.06.2021 wurde der Antrag der CDU-Fraktion vom 28.05.2021 auf Prüfung des Einsatzes von stationären Frischluftklimageräten bekanntgegeben. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Im Antrag der CDU wird Bezug genommen auf den Antrag vom 03.11.2020 zur Anschaffung sog. Luftreiniger für Schulklassen. Die CDU bezieht sich darauf, dass gerade in den Wintermonaten ein kaum zumutbares, regelmäßiges und längeres Lüften der Klassenräume dadurch entfiele. An dieser Stelle verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme des FB III vom 04.11.2020, Bekanntgabe in der Konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 05.11.2020 (TOP 22.1). Wie bereits damals erläutert, sind die Klassen nichtsdestotrotz regelmäßig zu lüften, keinesfalls jedoch sehr lange – einige Minuten Stoßlüftung bei weit geöffneten Fenstern reichen laut Aussage des Umweltbundesamtes aus. In stark belegten Räumen ist das bloße Ankippen der Fenster kaum wirksam, auch wenn dieses dauerhaft erfolgt. Im vergangenen Winter haben wir dadurch zusätzliche Probleme innerhalb der Heizungstechnik verursacht, da angekippte Fenster hohe Wärmeverluste zur Folge haben und somit die vorhandene Heizleistung nicht mehr für alle am Nahwärmenetz angeschlossenen Gebäude ausreichte

 

Bereits die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für alle Klassenräume hätte erhebliche Kosten zur Folge. Bei einem Anschaffungspreis im vergangenen Jahr von 2.918,83 € brutto wäre ohne Preissteigerung mit Kosten über rund 270.000 € zu rechnen (92 Klassenräume, ohne Lehrerzimmer und Musikschule). Hierzu hat der Städte- und Gemeindebund NRW in einem aktuellen Schnellbrief unter Bezugnahme auf die Lüftungsempfehlungen des Umweltbundesamtes klarstellend ausgeführt, dass der Einsatz solcher Geräte keinesfalls das Stoßlüften ersetzen kann. Vielmehr trägt die Verwendung von medizinischem Mund-/Nasenschutz und das konsequente regelmäßige Stoß- bzw. Querlüften maßgeblich zur Vermeidung von direkten Infektionen im Nahfeld und zur Abschwächung der Emission virushaltiger Partikel in der Raumluft bei. 

 

Bei dem im weiteren Verlauf genannten Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums für den Neueinbau von stationären Frischluft-Klimaanlagen (RLT) wird die Neuinstallation von zentralen Lüftungsanlagen in Kindergärten und Schulen für Schülerinnen und Schüler bis 12 Jahren zu 80 % gefördert.

 

Die Grundschule verfügt nach Einschätzung des FB III über eine ausreichende Fensterlüftung für die Klassenräume. Der Kindergarten wurde je Gruppe mit einem mobilen Luftreiniger ausgestattet. Erfolgt die Fensterlüftung wie oben beschrieben nur einige Minuten bei voll geöffnetem Fenster ist nicht mit gravierenden Komforteinbußen zu rechnen. Auch in der Gesamtschule werden Kinder bis 12 Jahren beschult. Da die Förderung jedoch nur für Räumlichkeiten gewährt wird, die ausschließlich von Kindern in der Altersgruppe genutzt wird, ist eine Förderung für diesen Schulkomplex schwierig. Die Räumlichkeiten können nicht klar abgegrenzt werden.

 

Bei der Installation von RLT-Anlagen für die Grundschule würde die Maßnahme die gesamte Schule betreffen und umfassende Bauarbeiten in allen Bereichen verursachen, da Kanäle zu jedem einzelnen Raum verlegt werden müssten und Querungen von Flucht- und Rettungswegen zu bedenken wären, sodass wiederum zusätzliche Arbeiten und Kosten für Brandschutzmaßnahmen zu berücksichtigen wären. Zudem sind Fragestellungen in Bezug auf Statik und Bauakustik (Schallübertragung) einzubeziehen.

 

Über das genannte Programm werden maximal 500.000 € pro Standort gefördert. Bei der zuvor beschriebenen Maßnahme an der Grundschule ist jedoch mit wesentlich höheren Baukosten zu rechnen. Eine seriöse Kostenschätzung ist ohne eine fundierte Kostenberechnung durch ein Fachplanungsbüro nicht möglich. Der FB III geht davon aus, dass die Kosten sich mindestens auf 1 Mio. € belaufen werden. Eine detaillierte Kostenberechnung durch einen Planer führt allein schon zu enormen Kosten. Neben den reinen Installationskosten der Lüftungstechnik sind wie bereits beschrieben Kosten für den Brandschutz, die Statik und Bauakustik sowie die Baunebenkosten bestehend u.a. aus Planung, Prüfungen und Abnahmen zu berücksichtigen.

 

Zum Vergleich hatte der FB III für die raumlufttechnische Anlage der Doppelturnhalle (VO/116/2020/1) reine Baukosten in Höhe von 565.000 € brutto ermittelt. Hierbei handelt es sich im Vergleich zur Grundschule um eine deutlich einfachere Maßnahme, da insbesondere die Fragen der Leitungsführung und des Brandschutzes klar regelbar und greifbar sind. Die Kosten des Planers beliefen sich für die Kostenberechnung und die zugrunde liegende Erstellung der Entwurfsplanung auf rund 24.200 €.

 

Ein Antrag kann bis zum 31.12.2021 gestellt werden. Der Zeitraum, innerhalb dessen die bewilligte Maßnahme betriebsbereit umgesetzt werden muss, beträgt zwölf Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides.

 

Zusammenfassend kann als Zwischenergebnis festgestellt werden, dass die Alternative zur Stoß- bzw. Querlüftung lediglich der Einbau von RLT-Anlagen ist. Aufgrund der oben dargestellten baulichen und finanziellen Aspekte sind diese Anlagen jedoch nicht kurzfristig verfügbar zu machen.

 

Im Hinblick auf die überaus positiven Effekte für das Infektionsgeschehen durch gezieltes Stoß- bzw. Querlüften, beabsichtigt die Verwaltung deshalb, kurzfristig sowohl für die Schulen als auch für die kommunale Kita weitere sog. CO2 Ampeln zu beschaffen. So erhalten die Verantwortlichen eine gezielte Hilfe zur gesteuerten Lüftung (wann muss wie lange gelüftet werden), zumal die Lüftungsintervalle je nach Lüftungsmöglichkeit, Belegungsintensität und Witterungsverhältnissen von Raum zu Raum unterschiedlich sein kann.

Die Geräte können kurzfristig bis zum Ende Schulferien beschafft werden und der finanzielle Aufwand beläuft sich auf rd. 26.000,00 €.

 

Die Verwaltung sieht sich bei Ihrem Vorgehen im Einklang mit den Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes, dem Umweltbundesamt sowie dem Forschungsergebnis des Pilotprojek-tes „Experimentelle Untersuchung zum Infektionsrisiko in Klassenräumen in Stuttgarter Schulen“.

 

Die formelle Beratung des o.g. CDU-Antrages erfolgt in der nächsten Sitzungsfolge nach den Ferien.