Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die folgende Satzung:

 

 

                                   Satzung

 

über die Veräußerung von Interessentengrundstücken 

 

                                   vom

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

                                   § 1 

 

Das Wegeteilstück Flur 24, Flurstück 858, groß ca. 956 m² der Gemarkung Havixbeck, welches im Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes steht, wird aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung wird aufgehoben.

Diese Teilfläche wird an Herrn Michael Backhove, Herkentrup 27, 48329 Havixbeck veräußert. 

 

Die Fläche ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet. 

 

                                   § 2

 

Die erforderliche Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt. 

 

                                   § 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/049/2021 liegt vor

Haupt- und Finanzausschuss am 10.06.2021 TOP 12

Rat am 17.06.2021 TOP 17

 

Der Bürgermeister berichtet von seinem konstruktiven Gespräch mit Herrn Backhove und informiert, dass die Wegeverbindung zwischen der Schützen- bzw. Herkentruper Straße aktuell nicht aufrechterhalten werden kann. Gleichwohl sei Herr Backhove zukünftig gesprächsbereit.

 

Herr Möltgen empfiehlt dem Ausschuss daher die Beschlussfassung im Sinne der VO/094/2021.


Abstimmungsergebnis: