Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die folgende Satzung:
Satzung
über die Veräußerung von
Interessentengrundstücken
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das
Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW 2019,
S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren
begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite
740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:
§
1
Das Wegeteilstück Flur 24, Flurstück 858,
groß ca. 956 m² der Gemarkung Havixbeck, welches im Eigentum der
Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes steht, wird aus der
Verwaltung der Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung wird aufgehoben.
Diese Teilfläche wird an Herrn Michael
Backhove, Herkentrup 27, 48329 Havixbeck veräußert.
Die Fläche ist im beigefügten Lageplan
(Anlage 1) gekennzeichnet.
§
2
Die erforderliche Eigentumsänderung wird mit
Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt.
§
3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft.
Die Verwaltungsvorlage VO/049/2021 liegt vor
Haupt- und Finanzausschuss am 10.06.2021 TOP 12
Rat am 17.06.2021 TOP 17
Der Bürgermeister berichtet von seinem konstruktiven Gespräch mit Herrn Backhove und informiert, dass die Wegeverbindung zwischen der Schützen- bzw. Herkentruper Straße aktuell nicht aufrechterhalten werden kann. Gleichwohl sei Herr Backhove zukünftig gesprächsbereit.
Herr Möltgen empfiehlt dem Ausschuss daher die Beschlussfassung im Sinne der VO/094/2021.
Abstimmungsergebnis: