Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die als Anlage 2 zum Protokoll der heutigen Sitzung beigefügten Richtlinien und beauftragt die Verwaltung in Anwendung dieser Richtlinien die Vergabe der Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke zunächst für das Baugebiet Habichtsbach III vorzubereiten.

 

Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, für die 4. Sitzungsfolge Vorschläge vorzulegen, nach welchen Kriterien die Reihenhaus- und Mehrfamilienhausgrundstücke vergeben werden sollen, wobei auch die angemessene Berücksichtigung von öffentlich gefördertem Wohnraum erfolgen soll.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/044/2021 liegt vor.

Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe am 27.05.2021 TOP 7

Haupt- und Finanzausschuss am 10.06.2021 TOP 5

Rat am 17.06.2021 TOP 6

 

Zunächst wird einzeln über die Punkte beraten und beschlossen, bei denen sich im Verlauf der vorausgehenden Beratungen noch Abstimmungsbedarf ergeben hat, und zwar auf der Grundlage des Gesprächsergebnisses vom 01.07.2021, welches den Fraktionen vorliegt. Dies sind im Einzelnen:

 

II. Verfahren nach Bewerbergruppen

 

Entgegen dem Vorschlag zur Aufteilung auf die 3 Gruppen (45 % Gruppe 1, 45 5 Gruppe 2 und 10 % Gruppe 3) ausschließlich nach der Höhe des Einkommens beantragt die CDU, zur Verminderung von Spekulationsraum auch eine Freibetragsgrenze für nicht erwirtschaftetes Eigenkapital zu ergänzen. Die SPD äußert Bedenken hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit.

 

Der Vorschlag lt. Abstimmung 01.07.2021 wird mit 9 Ja und 5 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.

 

III. Bewerberauswahl

A. Lebensschwerpunkt/bisherige Wohnverhältnisse

 

III. A 1

 

Der Konsens vom 01.07.2021 wird einstimmig beschlossen.

 

III. A 3

 

Der Vorschlag der CDU soll wie folgt ergänzt werden:

8 Punkte für sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz und 10 Punkte wenn Bewerber selbst Arbeitgeber ist.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen.

 

III. A 4 – A 6

 

Konsens für Vorschlag der CDU wird einstimmig beschlossen.

 

III. B 1 und 2

 

Erzielter Konsens wird einstimmig beschlossen.

 

B. Kinder & Schule

 

III. B 3

 

Nach eingehender Diskussion wird mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen folgende Ergänzung des ursprünglichen Entwurfs der Verwaltung beschlossen:

 

Dies gilt auch für Kinder, die aufgrund eines festgestellten Förderbedarfes eine Schule oder eine Kita außerhalb von Havixbeck besuchen.

 

IV. Bewerberauswahl

 

Ziff. 2 Kinderermäßigungen und Erhöhungen

 

Anlässlich des Abstimmungstermins mit den Fraktionen war weitgehend ein Konsens erzielt worden, die Staffelung der Erhöhungen lediglich in 3 Stufen vorzunehmen.

 

Die CDU spricht sich gegen die Bildung des Kaufpreises auf der Basis des Einkommens aus, vielmehr befürwortet sie die Staffelung der Grundstückspreis nach Lage im Gebiet.

 

Sodann wird über die 3-stufige Staffelung abgestimmt. Diese wird mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen der CDU beschlossen.

 

V. Bauverpflichtung

 

Der Vorschlag, dass die Bewerber nicht innerhalb einer Frist von 2 Jahren mit dem Bau begonnen, sondern diesen innerhalb von 3 Jahren bezugsfertig zu errichten haben, wird einstimmig zugestimmt.

 

Dies gilt auch für den Zusatz, dass die Verwaltung über die durch die Verwaltung erteilte Verlängerungsgenehmigung dem Rat zu berichten hat, und zwar ebenfalls einstimmig.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über die Teilziffern I. – III und V. bis VII. Diese Regelungen werden in der zuvor beratenen Fassung einstimmig beschlossen.

 

Die Regelungen zu Ziff. IV werden mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen der CDU beschlossen.

 

Der Text der Vergaberichtlinien in der Fassung der zuvor beschlossenen Änderungen wird dem Protokoll der heutigen Sitzung im Ratsinformationssytem – nur online - als Anlage 2 beigefügt.

 

Zur Abstimmung über den Gesamtbeschluss führt die CDU aus, dass sie dem nicht zustimmen könne, weil zum einen keine Berücksichtigung von Vermögen erfolgt und zum anderen die Bemessung des Grundstückskaufpreises an Hand des Einkommens nicht mitgetragen und vielmehr eine Staffelung nach Grundstückslagen für besser erachtet werde.

 

Die Fraktionen SPD sowie Bd. 90/Die Grünen erklären, dass die jetzt vorliegende Regelung eine transparente Grundstücksvergabe ermögliche und durch die Einbeziehung der Bürgerschaft entstanden sei und sie ihr insofern zustimmen würden.

 

 

Danach erfolgt die Abstimmung über den Gesamtbeschlussvorschlag:


Abstimmungsergebnis: