Wie geht die Verwaltung damit um, wenn sie von dem Einsatz von Streusalz durch Bürger erfährt?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Angelegenheiten werden im Einzelfall geprüft. Bisher war ein Hinweis auf die geltende Straßenreinigungssatzung ausreichend. Ein Bußgeld musste noch nicht verhängt werden.