Sitzung: 14.02.2013 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Wie geht die Verwaltung damit um, wenn sie von dem Einsatz von Streusalz durch Bürger erfährt?
Antwort der
Verwaltung:
Die Angelegenheiten werden im Einzelfall geprüft. Bisher war ein Hinweis auf die geltende Straßenreinigungssatzung ausreichend. Ein Bußgeld musste noch nicht verhängt werden.