Frau von Hövel fragt, warum ihre Frage bezüglich einer Verkleinerung des DLRG-Gebäudes nicht im Protokoll über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.09.2012 aufgenommen wurde. Sie hat die Verwaltung diesbezüglich bereits per E-Mail zur 5.

Sitzungsfolge des Bau- und Verkehrsausschusses angeschrieben.

 

Antwort der Verwaltung:

In dem Protokoll über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.09.2012 wurde unter TOP 7 folgendes protokolliert (Ergebnisprotokoll):

 

Seitens der Ausschussmitglieder wird der Vorschlag gemacht, den Schulungsraum kleiner zu gestalten, um Kosten einzusparen. Ausschussvorsitzender Wilken öffnet mit Einverständnis der Ausschussmitglieder die Sitzung und bittet Herr Brockhausen als Vertreter der DLRG-Ortsgruppe hierzu Stellung zu nehmen. Herr Brockhausen erklärt, dass in den Schulungsräumen Katastrophenschutz- und Rettungsschutzschulungen abgehalten werden sollen. Hierfür müsse man entsprechend große Schulungsräume (50m²) nachweisen, da die Schulungen ansonsten nicht stattfinden dürfen.“

 

Im Protokoll über die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 25.10.2012 wurde die Anfrage per E-Mail unter TOP 14.1 wie folgt beantwortet:

 

„Anfrage per E-Mail vom 25.10.2012

 

In dem mir vorliegenden Protokoll der zurückliegenden Sitzung Bau/A004/2012 vermisse ich folgenden, zu TOP 7 /Freibadgebäude von mir vorgetragenen Vorschlag:

"Die DLRG möge prüfen, ob in ihrem Plan nicht eine Verkleinerung des Gebäudes zu einer Einsparung der Baukosten in Höhe des Kiosk-Baues, also ca. 16.000,-- € führen könnte. Konkret hatte ich hinterfragt, ob es nötig sei, einen abgetrennten Küchenraum zu planen und ob nicht die Zusammenfassung von Vortragsraum mit integrierter "Teeküche" eine Einsparung in dieser Größenordnung erbringen könnte."

 

Antwort der Verwaltung:

Herr Brockhausen erklärte in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 06.09.2012, dass in den Schulungsräumen Katastrophenschutz- und Rettungsschutzschulungen abgehalten werden sollen. Hierfür müssen entsprechend große Schulungsräume (50m²) nachgewiesen werden, da die Schulungen ansonsten nicht stattfinden dürfen. Folglich kann die Teeküche nicht in den Schulungsraum integriert werden, wenn dort die entsprechenden Schulungen abgehalten werden sollen.“