Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Es ergeht folgender Ratsbeschluss:

 

Die Gemeinde Havixbeck setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 01. März bis 31. Mai 2021 zu 50 % aus. Die bereits gezahlten Beiträge werden entsprechend erstattet. 

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/070/2021 liegt vor.


Abstimmungsergebnis: