Sollte sich ein Ratsmitglied für einen Beratungspunkt befangen erklären, ist dies vor Beginn der Beratung des Punktes deutlich zu erklären und die Verwaltung schlägt vor, sich für die Beratung auch sichtbar räumlich zu distanzieren. D.h. im öffentlichen Bereich der Sitzung, durch Verlassen seines Sitzplatzes und ggf. Aufenthalt im Besucherbereich und im nicht-öffentlichen Teil durch Verlassen der Räumlichkeiten. Nur so kann gewährleistet werden, dass kein Einfluss auf die Beratung genommen werden kann.