Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Es ergeht folgender Ratsbeschluss:

 

Die Entscheidungsbefugnisse des Gemeinderates werden gem. § 41 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für folgende unaufschiebbare Angelegenheiten, und zwar für

 

o   die Vergabeentscheidung der Planungsleistungen Habichtsbach III

o   die Vergabeentscheidung NRW Urban in Verbindung mit dem Dialogprozess

zur Erbeitung des Baugebietes Masbeck

o   die Vergabeentscheidung für digitale Displays im Rahmen des DigitalPaktNRW für die Schulen

o   den Basispreis Baulandgrundstücke Habichtsbach III

o   die Vergabekriterien Habichtsbach III (Kriterien zur Vergabe von Einfamilienhäusern)

o   den “Erlass einer Satzung hier: “Veräußerung eines Teilgrundstückes der Interessentenschaft” VO/049/2021

 

 zeitlich begrenzt für die Sitzungspause im Sommer 2021 auf den Hauptausschuss übertragen.

 


Die Verwaltungsvorlage VO/067/2021 liegt vor.

 

 


Abstimmungsergebnis: