Sitzung: 17.06.2021 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: VO/067/2021
Es ergeht folgender
Ratsbeschluss:
Die Entscheidungsbefugnisse des
Gemeinderates werden gem. § 41 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für
folgende unaufschiebbare Angelegenheiten, und zwar für
o die
Vergabeentscheidung der Planungsleistungen Habichtsbach III
o die
Vergabeentscheidung NRW Urban in Verbindung mit dem Dialogprozess
zur Erbeitung des Baugebietes
Masbeck
o die
Vergabeentscheidung für digitale Displays im Rahmen des DigitalPaktNRW für die
Schulen
o den
Basispreis Baulandgrundstücke Habichtsbach III
o die
Vergabekriterien Habichtsbach III (Kriterien zur Vergabe von
Einfamilienhäusern)
o den
“Erlass einer Satzung hier: “Veräußerung eines Teilgrundstückes der
Interessentenschaft” VO/049/2021
zeitlich begrenzt für die Sitzungspause im
Sommer 2021 auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Verwaltungsvorlage VO/067/2021 liegt vor.
Abstimmungsergebnis: