Sitzung: 17.06.2021 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: VO/051/2021
Es ergeht folgender
Ratsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die
folgende Satzung:
Satzung
über die Veräußerung von
Interessentengrundstücken
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das
Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW 2019,
S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein
Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom
09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende
Satzung erlassen:
§
1
Das Wegeflurstück Flur 21, Flurstück 69,
groß 312 m² der Gemarkung Schonebeck,, welches im Eigentum der
Interessentenschaft des Flödenfeldes steht, wird aus der Verwaltung der
Interessentenschaft herausgenommen; die Zweckbindung wird aufgehoben.
Dieses Wegeflurstück wird an Herrn Hendrik
Scharlau, Brock 15, 48329 Havixbeck veräußert.
Die Fläche ist im beigefügten Lageplan
(Anlage 1) gekennzeichnet.
§
2
Die erforderliche Eigentumsänderung wird mit
Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt.
§
3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung
in Kraft.
Die Verwaltungsvorlage VO/051/2021 liegt vor.
Abstimmungsergebnis: