Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Es ergeht folgender Ratsbeschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die folgende Satzung:

 

                                               Satzung

 

über die Veräußerung von Interessentengrundstücken 

 

                                               vom

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

                                               § 1 

 

Das Wegeflurstück Flur 21, Flurstück 69, groß 312 m² der Gemarkung Schonebeck,, welches im Eigentum der Interessentenschaft des Flödenfeldes steht, wird aus der Verwaltung der Interessentenschaft herausgenommen; die Zweckbindung wird aufgehoben. 

Dieses Wegeflurstück wird an Herrn Hendrik Scharlau, Brock 15, 48329 Havixbeck veräußert. 

 

Die Fläche ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet. 

 

                                               § 2

 

Die erforderliche Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt. 

 

                                               § 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/051/2021 liegt vor.

 

 


Abstimmungsergebnis: