Sitzung: 17.06.2021 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: VO/050/2021
Es ergeht folgender
Ratsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die
folgende Satzung:
Satzung
über die Veräußerung von
Interessentengrundstücken
vom
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das
Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW 2019,
S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein
Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom
09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende
Satzung erlassen:
§
1
Das Wegeteilstück Flur 31, Flurstück 151,
groß ca. 890 m² der Gemarkung Havixbeck, welches im Eigentum der Interessenten
des Mühlengrabens steht, wird aus der Verwaltung der Interessenten
herausgenommen; die Zweckbindung wird aufgehoben.
Diese Teilfläche wird an Frau Cornelia
Kill-Frech, Tilbeck 23, 48329 Havixbeck veräußert.
Die Fläche ist im beigefügten Lageplan
(Anlage 1) gekennzeichnet.
§
2
Die erforderliche Eigentumsänderung wird mit
Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt.
§
3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
Die Verwaltungsvorlage VO/050/2021 liegt vor.
HFA vom 10.06.21, TOP 11.
Abstimmungsergebnis: