Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Es ergeht folgender Ratsbeschluss:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die folgende Satzung:

 

                                               Satzung

 

über die Veräußerung von Interessentengrundstücken 

 

                                               vom

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

                                               § 1 

 

Das Wegeteilstück Flur 31, Flurstück 151, groß ca. 890 m² der Gemarkung Havixbeck, welches im Eigentum der Interessenten des Mühlengrabens steht, wird aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung wird aufgehoben. 

Diese Teilfläche wird an Frau Cornelia Kill-Frech, Tilbeck 23, 48329 Havixbeck veräußert. 

 

Die Fläche ist im beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet. 

 

                                               § 2

 

Die erforderliche Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt. 

 

                                               § 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 


Die Verwaltungsvorlage VO/050/2021 liegt vor.

HFA vom 10.06.21, TOP 11.


Abstimmungsergebnis: