Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Gemeinderat beschließt, Mittel in Höhe von 75.000 € für den vorbeugenden Brandschutz in den Haushalt 2013 einzustellen.

 

  1. Das Brandschutzgutachten soll nach Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde dem Bau- und Verkehrsausschuss, möglichst in der 2. Sitzungsfolge, zur weiteren Beratung vorgelegt werden und die sich daraus ergebenden Kosten ermittelt werden. Die weitere Vorgehensweise soll dann beraten werden.

 

  1. Von der Verwaltung ist zu prüfen, ob die veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € aus dem Jahr 2012 auf das Jahr 2013 übertragen werden können.

Die Verwaltungsvorlage 020/2013 liegt vor.

 

Wie eingangs der Sitzung beschlossen, wird dieser Tagesordnungspunkt vorgezogen und unter TOP 13 beraten.

 

Herr Wientges erläutert die Sofortmaßnahmen, die bereits durchgeführt wurden, um den Betrieb der Musikschule nach den Weihnachtsferien zu gewährleisten. Danach erläutert er, welche Maßnahmen im Weiteren in 2013 umzusetzen seien, damit ein dauerhafter Betrieb der Musikschule gewährleistet werde. Diese seien im Wesentlichen:

 

  • Die Erstellung eines Brandschutzgutachtens
  • Der Einbau einer Brandschutzmeldeanlage
  • Der Brandschutz des Obergeschosses
  • Der Einbau von Brandschutztüren

 

Für die bereits durchgeführten Sofortmaßnahmen seien Kosten in Höhe von 20.000 € angefallen, für die noch durchzuführenden Arbeiten seien weitere 55.000 € einzuplanen. Nunmehr sei es erforderlich, die benötigten finanziellen Mittel in den Haushalt einzustellen, damit die Ausschreibungen und Planungen erfolgen können, um die erforderlichen Maßnahmen bis zum Jahresende durchzuführen.

 

Herr Eilers ist der Meinung, dass im letzten Jahr ein Ansatz in Höhe von 20.000 € für die Verkleidung der Lüftung in den Haushalt eingestellt wurde. Er bittet um Prüfung, ob dieser auf den Haushalt 2013 übertragen werden kann. Eine Überprüfung wird seitens der Verwaltung zugesagt.

 

Mehrere Ausschussmitglieder befürchten, dass finanzielle Mittel in Höhe von 75.000 € nicht ausreichend sein könnten. Es wird daher vorgeschlagen, das Brandschutzgutachten abzuwarten und nach Vorlage die noch durchzuführenden Maßnahmen mit genauen Kosten zu belegen. Bei der Bauaufsichtsbehörde solle gleichzeitig eine Fristverlängerung für die noch ausstehenden Maßnahmen erwirkt werden. Sollte es zeitweise nicht möglich sein, alle Räume der Musikschule zu nutzten, wird angeregt zu prüfen, ob es Möglichkeiten gebe, Teilbereiche temporär auszulagern.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb der Musikschule gefährdet sei, wenn keine Fristverlängerung gewährt werde und die Arbeiten nicht fristgerecht ausgeführt werden.

 

Nach weiterer Beratung wird folgender Beschlussvorschlag formuliert und darüber abgestimmt: