Beschluss: zurückgestellt

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Um den SchülerInnen der Havixbecker Schulen ein Angebot im Rahmen des Förderprogramms „Extra-Zeit zum Lernen“ offerieren zu können, stimmt der Rat der Gemeinde Havixbeck gem. § 83 GO NRW dem dafür notwendigen überplanmäßigen Aufwand in Höhe von rund 31.000 €, welcher zu 80 % aus Fördermitteln refinanziert wird, für das Haushaltsjahr 2021 zu. Die notwendigen Haushaltsmittel für das Jahr 2022 sind in Einnahme und Ausgabe im Haushaltsplan 2022 zu veranschlagen.

 

 

 


 

Die Verwaltungsvorlage VO/064/2021 liegt vor.

 

Da die VO  – trotz erfolgter Freischaltung – für einige Ratsmitglieder nicht einsehbar war, wird sie in Papierform verteilt und dann von Frau Böse erläutert.

 

Es wird nachgefragt, ob die Förderung möglicherweise mit anderen Förderprogrammen kollidiere, z.B. des Deutschen Städtetages oder Fördermöglichkeiten im Rahmen von Corona. Möglicherweise gäbe es- so Herr Dr. Höfener- noch andere attraktive Förderprogramme. Frau Schäpers verweist in diesem Zusammenhang auf Informationen von Herrn Schütt in einer Ausschusssitzung beim Kreis.

 

Frau Böse sagt zu, dass bis zum Rat nochmals bei Herrn Schütt nachgefragt werde, welche Alternativen möglicherweise bestehen. Nachfragen der Ratsmitglieder zur Zusammensetzung der Kosten konnten in der Sitzung nicht abschließend geklärt werden.

 

Hierzu erfolgt dieser Nachsatz der Verwaltung:

 

Der aufgrund des Konzeptes des Lernstudios veranschlagte Gesamtaufwand beträgt insgesamt                                                                                                                                       74.000 €

Davon entfallen für das HH 2021 (August bis Dezember 5/12) rund       31.000 € (diese jeweils zu Hälfte aufgeteilt auf AFG und Grundschule

verursachen eine Auszahlung von 15.500 € je Produkt)

Diese werden zu 80 % gefördert                                                                                           24.800 € (diese jeweils zur Hälfte aufgeteilt führen zu Einzahlungen

je Produkt von 12.400 €)

Es verbleibt für 2021 ein Eigenanteil von 20 %

für beide Schulen zusammen                                                                                                  6.200 €

 

Der Mittelbedarf für 2022 kann im Rahmen der Haushaltsplanung regulär – ohne überplanmäßige Ermächtigung – bereitgestellt werden.

 


Abstimmungsergebnis: