Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 3

Unter Berücksichtigung der im Verlauf der Haushaltsberatung im Einzelnen gefassten Änderungsbeschlüsse hat der Gemeinderat die Haushaltssatzung 2010 mit Anlagen beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen

 

Einzelbeschlüsse im übrigen zur Haushaltssatzung 2010 sind im Protokolltext enthalten.


Der Haushaltsentwurf 2010 sowie die Verwaltungsvorlage 20/2010 über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Haushaltsjahr 2010 liegt vor. Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur am 08.03.2010, Top 7, Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Sport am 09.03.2010, Top 12, Bau- und Verkehrsausschuss am 11.03.2010, Top 11, Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof, 16.03.2010, Top 8 und Haupt- und Finanzausschuss am 17.03.2010, Top 11.

Ebenso liegt die Verwaltungsvorlage 36/2010 vor.

 

Die Haushaltsreden der Fraktionen wurden bereits zu Beginn der heutigen Sitzung unter dem TOP 5.1 vorgetragen.

 

Der Bürgermeister übergibt das Wort zunächst an den Kämmerer, Beigeordneter Pott.

 

 

Der Beigeordnete weist darauf hin, dass in der abschließenden Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2010, TOP 11, zum Haushalt 2010 das Abstimmungsergebnis versehentlich als „einstimmig, bei 2“0“ Enthaltungen, angegeben worden ist. Richtig muss es heißen: „einstimmig, bei 2 Enthaltungen“.

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Zuleitung des Haushaltsentwurfs 2010 im Sinne des § 80 Abs. 2 GO NRW in der Sitzung des Rates am 18.02.2010, TOP 8, ordnungsgemäß erfolgt ist. Des Weiteren wird festgestellt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit Anlagen gem. § 80 Abs. 3 GO NRW im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck am 26.02.2010 ordnungsgemäß bekanntgegeben worden ist. Es wird zudem des Feststellung getroffen, dass innerhalb der in der Bekanntmachung gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW festgesetzten Frist von vierzehn Tagen, vom 01.03. 2010 bis zum 15.03.2010, keine Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen gegen den Haushaltsentwurf erhoben worden sind.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.03.2010, TOP 11, wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit Anlagen und der Stellenplan unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse im

v      Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur am 08.03.2010, TOP 7;

v      Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport am 09.03.2010, TOP 12;

v      Ausschuss für Umwelt, Denkmalpflege, Feuerwehr und Friedhof am 10.03.2010, TOP 8;

v      Bau- und Verkehrsausschuss am 11.03.2010, TOP 11;

abschließend vorberaten.

 

Aufgrund der Beratungsergebnisse im Haupt- und Finanzausschuss werden vom Gemeinderat folgende Einzelbeschlüsse gefasst zum

 

Haushaltsentwurf 2010 mit Anlagen:

 

  1. Aufgrund der einstimmigen Empfehlungen des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur sowie des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport werden die in der Verwaltungsvorlage Nr. 20/2010 unter den lfd. Nrn. 1 bis 5 und unter Nr. 9 abgehandelten Zuschüsse wie vorgeschlagen gewährt bzw. abgelehnt. Um die fehlende Auflistung der Zuschüsse an das Jugendorchester Havixbeck e.V. ist der Vorbericht zum Haushalt 2010 an entsprechender Stelle zu ergänzen.

 

Ratsbeschluss: einstimmig

RM Lenter war bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal und hat nicht mitgestimmt.

 

  1. Der Ablehnung des unter lfd. Nr. 6 der Vorlage 20/2010 behandelten Zuschussantrages des  Fördervereins Anne-Frank-Gesamtschule wurde vom Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport mehrheitlich zugestimmt.

 

Ratsbeschluss: 22 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

RM Lenter war bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal und hat nicht mitgestimmt.

 

3.       Die vorgeschlagene Ablehnung der unter Nr. 7 der Vorl. 20/2010 Zuschussanträge des Reit- und Fahrvereins wurde einstimmig mit 9 Ja- Stimmen, bei 1 Enthaltung, (ohne Frau Brinkforth-Kemper) vom Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Ratsbeschluss: 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

RM Lenter war bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal und hat nicht mitgestimmt.

 

Herr Lenter betritt wieder den Sitzungssaal und nimmt an den weiteren Beratungen und Beschlussfassungen wieder teil.

 

4.       Zu dem unter der lfd. Nr. 8 der Verw.-Vorl. Nr. 20/2010 dargestellten Antrag des SV Schwarz-Weiß Havixbeck auf Erstellung eines Kunstrasenplatzes hat der Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport einstimmig empfohlen,  dem Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage (100.000 € in 2013 im Produkt 0802, Seite 262), jedoch mit dem Zusatz, möglichst bis zur nächsten Sitzungsfolge,  eine Kostenermittlung inklusive Folgekostenberechnung zu erstellen und Finanzierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. In der nächsten Sitzungsrunde soll dann gegebenenfalls eine gemeinsame Besichtigung des Ascheplatzes im Sportzentrum „Im Flothfeld“ mit dem Bau- und Verkehrsausschuss erfolgen.

Dieser Beschlussempfehlung hat sich der Bau- und Verkehrsausschuss nach Beratung einstimmig, bei 1 Enthaltung, angeschlossen mit dem Zusatz „sobald finanzierbar“.

Die vorstehende und geringfügig veränderte Empfehlung wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.

Herr Messing hat sich für befangen erklärt und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesem Punkt nicht teil.

 

Ratsbeschluss: 24 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen.

RM Messing war befangen und hat bei der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

 

      RM Messing nimmt an den folgenden Beratungen und Beschlussfassungen

wieder teil.

 

5.      Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur einstimmig, einen Ansatz beim Produkt 1502-Marketingaufgaben, Seite 114, zu bilden für die Erstellung eines einheitlichen Erscheinungsbildes (z.B. Logo), wozu ein Vorschlag der Verwaltung in der H+FA-Sitzung unterbreitet werden soll bzw. wird.

 

RM Kerkering beantragt, im Produkt 1502 – Marketing 20.000 € für die Erstellung eines Logos, Slogan pp. für den ehrenamtlich geführten Marketingverein einzustellen. RM Hense beantragt, einen zusätzlichen Sperrvermerk aufzunehmen, der einen besonderen Ratsbeschluss fordert, bevor über das Geld verfügt werden kann.

Über diese Anträge wird abgestimmt:

 

Ratsbeschluss: 27 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

 

  1. Zur Anregung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur, den Hinweis „Vertreter“ in der Kopfzeile des Produktes 0405-Baumberger Sandsteinmuseum, Seite 219, zu streichen, wird darauf hingewiesen, dass mit dem Hinweis darauf hingewiesen werden soll, dass neben Herrn Dr. Eichler für den Betrieb des Sandseinmuseums, Herr Haschke für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Sandsteinmuseums verantwortlich ist.

 

7.      Zur Frage im Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport, woher die Änderung des Personalaufwandes in ZL. 11 des Produktes 503 stammen, ist zu sagen, dass es sich herbei lediglich um Verschiebungen, d.h. eine konkretere Zuordnung der Kosten, innerhalb der Produkte 501, 502 und 503 handelt.

 

8.      Gemäß dem Hinweis in der Sitzung des Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport wird die Leistungsbeschreibung im Produkt 0507 – Wohngeld & sonstige soziale Leistungen ergänzt um „administrative Begleitung des Jugendbeirates“

Die Ausführungen zu den Punkten 6. und 7. und 8. wurden vom H+FA zur Kenntnis genommen.

 

Der Gemeinderat nimmt die vorstehenden Ausführungen zu Punkt 6., 7., und 8. ebenfalls zur Kenntnis.

 

9.       Einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport, im Produkt 0303 – Anne-Frank-Gesamtschule, Seite 190, Mittel für die Reparatur des Turmes und Turmuhr vorzusehen.

 

Empfehlung des Bau und Verkehrsausschusses mit 7 Ja- und 4 Nein-Stimmen, hier eine Mittelveranschlagung von 9.000 € für den genannten Zweck vorzunehmen.

 

Hinweis der Verwaltung: Im Haushalt 2007 waren hierfür 7.000 € vorgesehen.

Nach dem Willen des H+FA sollen für den Haushalt 2010 nunmehr  7.000 €                   vorgesehen werden.

 

Ratsbeschluss: 21 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

 

10.  Einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport, im Produkt 0303 – Anne-Frank-Gesamtschule, Seite 190 ff., für die Gestaltung des Schulhofes weitere 15.000 € einzustellen, über die bisher veranschlagten 5.000 € hinaus.

Gemäß der ablehnenden Beschlussempfehlung zum TOP 10 in der Sitzung des H+FA erübrigte sich hier die Abgabe einer Beschlussempfehlung im H+FA.

Gemäß der Beschlussfassung des Rates unter TOP 12 der heutigen Sitzung sind zusätzlich 15.000,- € in den Haushalt 2010 aufzunehmen.

 

11.  Einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport, im Produkt 0803 – Bäder, Seite 266, den Ansatz bei der Inv.-Nr. FBD-001 für Betriebs- und Geschäftsausstattung  um 2.000 € für die Sonnenliegen zu reduzieren

Empfehlung des Bau- und Verkehrsausschusses den v.g. Ansatz um weitere 3.000 € für einen evtl. Sonnenschutz und ein Beachvolleyballfeld auf dann 18.500 € zu reduzieren.

Der H+FA empfiehlt eine Ansatzreduzierung um 5.000 € von 23.500 € auf 18.500 €.

 

Ratsbeschluss: 24 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen

 

12.   Einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport, im Produkt 0603 – Kinderspiel- und Bolzplätze, Seite 292, den Ansatz bei der Inv.-Nr. SPL-001 um 15.000 € zu reduzieren, zugunsten der zusätzlichen Mittelveranschlagung  zu Umgestaltung des Gesamtschulhofes. Beigeordneter Pott weist auf die Bedenken im Bau- und Verkehrsausschuss gegen die Reduzierung  um 15.000 € im Produkt 0603 – Kinderspiel- & Bolzplätze hin.

Da gemäß der Ablehnung zu TOP 10 in der heutigen Sitzung (H+FA) auf eine Veranschlagung zu verzichten ist, wird auch der hier vorgeschlagenen Mittelumverteilung nicht zugestimmt.

 

Dieser Antrag wurde unter Top 12 zurückgezogen.

 

13.   Gemäß dem Hinweis der Verwaltung im Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof zur veranschlagten Betriebs- und Geschäftsausstattung im Produkt 0207 – Brand -, Zivil- und Katastrophenschutz, Seite 158,  wird vorgeschlagen, den Ansatz bei der Inv.-Nr. FFW-001 um 20.000 € auf 10.000 € zu reduzieren.

 

Ratsbeschluss: einstimmig

 

14.   Der Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof hat mit 5 Nein- und 3 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen, empfohlen, den Ansatz  für eine Gedenkstätte für Früh- und Totgeburten bei 3.500 € im Produkt 1302 Friedhofs- und Bestattungswesen, Seite 166, zu belassen.

Die CDU-Fraktion beantragt, auch hier einen Sperrvermerk, wonach nur nach besonderem Ratsbeschluss über die Haushaltsmittel verfügt werden kann.

 

Ratsbeschluss: 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 7 Enthaltungen

RM Hövelmann hat nicht mitgestimmt.

 

Die Abstimmungen zu den Nrn. 15-19 werden zusammengefasst:

 

15.   Gemäß einstimmiger Empfehlung des Bau- und Verkehrsausschusses soll hinsichtlich der im Produkt 0106 – Bauhof, Seite 274, vorgesehenen Dachsanierung zunächst eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden. Erst danach soll über eine Freigabe der hierfür veranschlagten Mittel entschieden werden.

 

16.  Zu der im Bau- und Verkehrsausschuss erbetenen Überprüfung des Einnahmeansatzes im Produkt 0107 – Grundstücksmanagement, Seite 279, wird nach erneut erfolgter Kalkulation mitgeteilt, dass eine Ansatzreduzierung für den Verkauf von Grundstücken von 250.000 € auf 150.000 € realistischer erscheint.

 

17.   Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Bau- und Verkehrsausschuss einstimmig, im Produkt 1201 – Verkehrsflächen & Anlagen, Seite 334, den Ansatz für den Winterdienst um 20.000 € auf dann 70.000 € anzuheben.

 

18.   Gemäß dem bestehenden Ratsbeschluss ist im Produkt 1201 – Verkehrsflächen & Anlagen, Seite 336, der in 2010 vorgesehene Ansatz bei der Inv.-Nr. STR-004 für den tlw. Endausbau Schmitz Kamp in Höhe von 100.000 € auf dann 0,- € zu streichen.

 

  1. Weitere Änderungen zum Haushaltsentwurf 2010, die seit Einbringung des Haushaltsentwurfs 2010 bekannt geworden sind, werden seitens der Verwaltung und gemäß der Empfehlung des H+FA zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat gemäß der als Anlage 1 der Verwaltungsvorlage 36/2010 und als Anlage 7 dem Protokoll beigefügten Tabelle vorgeschlagen.

 

Ratsbeschluss (Nrn. 15-19): einstimmig

 

20.   Die FDP-Fraktion beantragt, wegen der schwierigen finanziellen Lage der Gemeinde von den insgesamt für die Ratshaussanierung im Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel in Höhe in Höhe von 1,2 Mio. € einen Summe von 550.000 € zu streichen und nur die mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II finanzierbaren Sanierungsmaßnahmen am Rathaus durchzuführen.

 

Die Beschlussfassung des Rates (Ablehnung) zu dieser Ziffer erfolgte bereits unter dem Top Rathaussanierung (Top 8 dieser Ratssitzung).

 

21.   Aufgrund der Änderungen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die im Finanzplan vorgesehenen Kreditaufnahmen in 2010 nunmehr auf 440.000 €, statt 550.000 €, und in den Finanzplanungsjahren 2011 auf 300.000 €, statt 430.000 €, und in 2012 auf 770.0000, statt 900.000 € festzusetzen.

Der Beigeordnete ergänzt, dass auf S. 47 des Haushaltsplanes noch der Betrag einer Bürgschaft über 230.000 €  verzeichnet ist. Das Darlehen sei jedoch getilgt und die Bürgschaft wurde zurückgegeben, womit an dieser Stelle entsprechend eine 0 zum 31.12.2010 steht.

 

Ratsbeschluss: einstimmig

 

22.   Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass im § 6 des Entwurfs der Haushaltssatzung 2010 versehentlich der Hebesatz für die Grundsteuer A mit 191 v.H. angegeben worden ist.

Der richtige Hebesatz muss jedoch unverändert wie in den Vorjahren auf 192 v.H. lauten.

 

Ratsbeschluss: 27 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen

 

Der Bürgermeister übernimmt wieder das Wort:

 

Stellenplan

 

Gemäß dem gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen vom 17.03.2010 im H+FA und dem nachfolgenden Beratungsergebnis im H+FA wird im Stellenplan Teil B –Beschäftigte die Streichung der 1,0-Stelle für einen Bauingenieur und die Streichung der 0,5-Stelle (administrative Betreuung der EDV an der Gesamtschule und Grundschule) sowie der Stellenplan im übrigen in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

Ratsbeschluss: 28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

 

Nach erfolgter Streichung der  1,0-Stelle für einen Bauingenieur im Stellenplan Teil B – Beschäftigte, wird seitens der Verwaltung die Verminderung der veranschlagten Personalausgaben im Produkt 1106 - Entwässerung & Abwasserbeseitigung mit 20.000 € und im Produkt 1201-Verkehrsflächen & anlagen ebenfalls mit 20.000 € für 2010 und auch für 2011 vorgeschlagen.

Eine ursprünglich vorgesehene Mittelumschichtung aus Sachkosten hin zu Personalkosten für die gestrichene 0,5 Stelle zu EDV-Betreuung kann entfallen.

 

Ratsbeschluss: 28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

Der nach den Änderungsbeschlüssen im Haupt- und Finanzausschuss ermittelte Fehlbedarf im Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 2.897.065 € wird sich aufgrund der im Rat gefassten Änderungsbeschlüsse noch einmal verändern auf 2.877.066 €.

Das gilt auch teilweise für die Fehlbedarfe in den Finanzplanungsjahren 2011 – 2013, die nach den Änderungsbeschlüssen des Gemeinderates nun mehr folgende sind:

 

2011

voraussichtlich

1.682.575 €

2012

voraussichtlich

1.218.032 €

2013

voraussichtlich

704.727 €

 

Die Ausgleichsrücklage ist, insbesondere in Folge der Finanzkrise, wesentlich schneller aufgezehrt, als dies noch vor Jahresfrist  angenommen werden konnte.

Nach derzeitigem Planungsstand müssen sowohl für das lfd. Haushaltsjahr 2010 wie auch in den Finanzplanungsjahren 2011 bis 2013 Mittel der allgemeinen Rücklage, also des Eigenkapitals, in Anspruch genommen werden. Aus diesem Grunde wird die Genehmigung des Haushalts 2010 gem. § 75 Abs. 4 GO NRW erforderlich

Würde in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren zum Zwecke der Deckung von Fehlbedarfen die allgemeine Rücklage um jeweils mehr als 5% verringert, so müsste ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden. Die 5 %- Grenze wird jedoch in keinem Jahr überschritten, sondern im weiteren Verlauf der Finanzplanungsjahre 2011-2013 deutlich unterschritten.

Der vorliegende Haushalt 2010 der Gemeinde Havixbeck erfordert nicht die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Eine Übersicht über die Entwicklung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage ist als Anlage 8 diesem Protokoll beigefügt und auch Bestandteil des Vorberichts zur Haushaltssatzung 2010 mit Anlagen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dem Vorbericht zum Haushalt 2010 gem. § 1 Abs. 2 Nr. 9 GemHVO die noch fehlende Übersicht über die Entwicklung von Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist (Netzgesellschaft Havixbeck mbH), angefügt wird. Eine aktive wirtschaftliche Betätigung wird von der Gesellschaft bislang jedoch noch nicht betrieben.

 

Der Bürgermeister dankt Herrn Ahrens für die Vorbereitungen - auch für eine grafische Darstellung zu diesem Top.

Ebenso dankt er den Ratsmitgliedern für die von Haushaltsdisziplin geprägten Beratungen und für das Ergebnis der Abstimmung.

 

Beigeordneter trägt die damit zu beschließende Haushaltssatzung 2010 vor.

 

Nach der zuvor erfolgten Beschlussfassung über den Stellenplan 2010 beschließt der Gemeinderat nunmehr unter Berücksichtigung der im Verlauf der Haushaltsberatung im Einzelnen gefassten Änderungsbeschlüsse zum vorliegenden Haushaltsentwurf 2010 die nachstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Havixbeck für das Haushaltsjahr 2010 Haushaltsjahr 2010 mit Anlagen:

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Gemeinde Havixbeck für das Haushaltsjahr

 

2010

 

Aufgrund der §§ 78 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30. Juni 2009 (GV.NRW.S. 380), hat der Rat der Gemeinde Havixbeck mit Beschluss vom  25.03.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich eingehenden Erträge und entsprechenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zuleistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf

18.231.208 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

21.108.274 €

 

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

16.510.246 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

18.832.692 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

2.070.700 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

2.437.000 €

 

festgesetzt.

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

 

440.000 €

 

festgesetzt.

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

                                                                        §4

 

Die Verringerung der Ausgleichrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

 

 

2.775.749 €

 

und die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

 

 

101.317 €

 

festgesetzt.

 

                                                                        § 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

 

 

2.900.000 €

 

festgesetzt.

 

                                                                        § 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

1.1

für die land und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf

192 v.H.

 

1.2

für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf

381 v.H.

 

 

 

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

                                                                        § 7

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „kw“-Vermerk versehenen sind, dürfen diese Stellen bei einem Ausscheiden des Stelleninhabers nicht oder nur zu dem ausgewiesenen Anteil wieder besetzt werden.

 

Sofern Stellen im Stellenplan mit einem „ku“-Vermerk versehenen sind, so sind die Stellen nach dem Freiwerden in eine niedrigere Entgeltgruppe umzuwandeln.

 

 

                                                                        § 8

 

Die festgesetzten Budgetierungsregelungen (siehe Seite 5) sind mit ihren haushaltsrechtlichen Auswirkungen Bestandteil dieser Haushaltssatzung.

 

 

Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Havixbeck.

 

 

Budgetierungsregelungen

 

 

Die Budgetierung gewährleistet eine flexiblere Mittelbewirtschaftung im Rahmen der eigenverantwortlichen Aufgabenerfüllung. Sie soll Fach- und Finanzverantwortung stärker zusammenführen und auf diese Weise ein wirtschaftliches Handeln innerhalb der Verwaltung fördern. Die Budgetierung gibt den Fachbereichen somit einen größeren Spielraum in der zweckentsprechenden Mittelverwendung aber auch gleichzeitig eine damit verbundenen höhere Verantwortung für diese Mittelverwendung.

 

 

A  Haushaltsplanvermerke

 

 

1.       Bildung von Budgets

 

Erträge und Aufwendungen eines Produktes bilden ein Budget.

Mehrere Produkte können zu  Budgets innerhalb des Fachbereichs miteinander verbunden werden; die Entscheidung darüber trifft der Kämmerer.

 

 

2.      Deckungsfähigkeit von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen

 

Um einen flexiblen Mitteleinsatz zu gewährleisten, werden die Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen innerhalb der Budgets für gegenseitig deckungsfähig erklärt, soweit dies haushaltsrechtlich zulässig ist (§ 15 GemHVO). Über die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit über das Budget hinaus entscheidet der Kämmerer. Durch die Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit darf die Produktzielerreichung nicht berührt werden.

 

Ausgenommen von der Deckungsfähigkeit innerhalb der Budgets sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen / -auszahlungen und die damit in direktem Zusammenhang stehenden Erträge und Einzahlungen. Die Aufwendungen der Kontengruppe 50 und 51 sowie die Auszahlungen der Kontengruppe 70 und 71 sind budgetübergreifend gegenseitig deckungsfähig.

 

Ausgenommen von der Deckungsfähigkeit innerhalb der Budgets sind ferner die Kosten der Gebäudeunterhaltungen, Sachkonto 523220 und Unterhaltung der Außenanlagen, Sachkonto 523202, soweit es sich dabei um Außenanlagen an gemeindlichen Gebäuden handelt. Die Aufwendungen der Gebäudeunterhaltung und Unterhaltung der Außenanlagen sind budgetübergreifend auch über die Auszahlungskonten 723101 und 723111 gegenseitig deckungsfähig.

 

Die internen Leistungsbeziehungen werden nicht in die gegenseitige Deckungsfähigkeit einbezogen.

 

 

3.      Zweckbindung von Einnahmen, Mehr- und Mindereinnahmen

 

Mehraufwendungen / -auszahlungen im Laufe des Haushaltsjahres sind im jeweiligen Produkt aufzufangen. Ist dies nicht möglich, ist ein Ausgleich nötigenfalls im Budgetbereich herbeizuführen.

 

Die Erträge eines Budgets sind zweckgebunden für die Aufwendungen des Budgets. Mehrerträge im Budget erhöhen die Ermächtigung für Mehraufwendungen im Budget entsprechend. Bei Beträgen über 2.500 € im Einzelfall ist eine Mitteilung an die Kämmerei erforderlich.

Erträge, die gesetzlich oder vertraglich zweckgebunden für bestimmte Aufwendungen sind, sind entsprechend zu verwenden. Zweckgebundene Mehrerträge dürfen nur für entsprechende Mehraufwendungen verwendet werden.

 

 

4.      Verpflichtungsermächtigungen

 

Soweit mehrere Verpflichtungsermächtigungen verfügt werden, so sind diese insgesamt gegenseitig deckungsfähig.

 

 

 

B  Berichtswesen

 

Es sollen möglichst unterjährig Zwischenberichte erstellt werden, in denen der Stand und die Entwicklung des Budgets zahlenmäßig und verbal zu erläutert werden. (Stand des Produktes, Abweichungen von den Planannahmen, Stand der Aufgabenerfüllung/Maßnahmendurchführung, Prognosen und evtl. Gegensteuerungsmaßnahmen).

Die Kämmerei erstellt auf der Grundlage der Einzelberichte einen Gesamtbericht und stellt diesen dem Haupt- und Finanzausschuss vor.

 

Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen