Die Verwaltungsvorlage 022/2013 liegt vor.

 

Frau Böse erklärt, dass das Grundstück einen ungewöhnlichen Zuschnitt habe und für die Bebauung daher geringfügige Änderungen des Bebauungsplanes notwendig seien. Das Einverständnis der Nachbarschaft liege vor.

 

Mehrere Ausschussmitglieder äußern, dass sie dem Grunde nach nichts gegen den Antrag einzuwenden haben, jedoch die Zuwegung des Grundstücks für problematisch halten. Die Einsicht der Einfahrt sei durch Bepflanzung und Höhenunterschied nicht gewährleistet.

 

Bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates soll mit den Antragstellern geklärt werden, wie die Zufahrt zum Grundstück geplant sei.

 

Es wird daher kein Beschluss gefasst.