Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

-          Die Nutzung der Wege und deren Längen zu ermitteln und eine Prioritätenliste zu erstellen.

-          Die Nutzer festzustellen und die Gesprächsbereitschaft abzufragen.

-          Die Gespräche mit dem Städte- und Gemeindebund, den Vertretern der Landwirtschaft, den Anliegern, den Nutzern und den Nachbarkommunen fortzusetzen.


Die Verwaltungsvorlage 017/2013 liegt vor.

 

Die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden vorgezogen. Es wird unter TOP 8 beraten.

 

Einleitend teilt Bürgermeister Gromöller mit, dass in der Vergangenheit mehrfach Wünsche an die Gemeinde gerichtet wurden, Wege im Außenbereich instand zu setzen. Er erklärt, dass nur 9 km der Wege im Außenbereich in Gemeindebesitz stehen, 56 km jedoch Interessentenwege seien.

 

Durch Besitzwechsel und Veräußerungen sei es sehr schwierig, die aktuelle Interessentenschaft auszumachen.

 

Von 19.30 Uhr bis 19.55 Uhr wird die Sitzung aufgrund eines akuten Krankheitsfalles unterbrochen.

 

Herr Gromöller weist auf die Besonderheit hin, dass auf einigen Interessentenwegen eine öffentliche Nutzung stattfindet (Radwege, Schulbusverkehr usw.). Die Gemeinde sei in diesen Fällen bereit, sich anteilmäßig an einer Instandsetzung der Wege zu beteiligen.

 

In Hinblick auf die Fragestellungen, wer ist Interessent, wie werden diese ermittelt, und wie erfolgt eine Gewichtung (wer zahlt wie viel wofür) habe die Verwaltung Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund aufgenommen. Bezüglich der Ergebnisse wird auf die Ausführungen in der Verwaltungsvorlage verwiesen.

 

Ergänzend teilt Bürgermeister Gromöller mit, dass sich auch drei weitere Kommunen im Kreis Coesfeld mit dem Problem auseinandersetzen. Es sei bereits ein Treffen für einen Informationsaustausch vorgesehen.

 

Es entsteht eine rege Diskussion, bei der folgende Fragen aufkommen:

 

-          Welche Interessentenwege werden öffentlich genutzt und sind daher für die Gemeinde wichtig?

-          Wie wird das öffentliche Interesse definiert?

-          Welche Prioritäten werden gesetzt?

-          Gibt es überhaupt noch alle Wege, die im Kataster eingetragen sind?

 

Herr Wientges erklärt, dass mit der Verwaltungsvorlage das Problem vorgestellt werden sollte und nunmehr in einem Beschlussvorschlag Arbeitsaufträge für die Verwaltung gefasst werden sollten.